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Angehörigen-Entlastungsgesetz zum 1.1.2020 in Kraft
Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Für Angehörige bedeutet das, dass sie finanziell erst dann vom Sozialamt herangezogen werden, wenn sie im Jahr 100.000 Euro oder mehr verdienen.
„Diese Regelung wird nicht nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung greifen, sondern gilt für den Großteil der Sozialhilfe. Der Rückgriff auf das Einkommen entfällt komplett für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten.
Mit dem Gesetz bringen wir außerdem die Inklusion weiter voran: Seit 2018 gibt es die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Hier werden Menschen mit Behinderungen von Menschen mit Behinderungen beraten, beispielsweise zum Thema Sozialleistungen. Dies allerdings geschah bisher befristet bis zum 31. Dezember 2022. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz verankern wir das Erfolgsmodell der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nun gesetzlich und statten die Stellen mit mehr Geld aus.
Ebenfalls unterstützen wir mit dem Gesetz Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, indem wir ein Budget für die Ausbildung einführen. Damit bekommen sie eine größere Entscheidungsfreiheit, ob sie ihre Ausbildung auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt machen wollen.
Es ist gut, dass der Bundesrat diesen wichtigen Regelungen zugestimmt hat. Denn so werden wir ab 2020 Angehörige noch gezielter unterstützen und die Inklusion weiter voranbringen.“
Quelle: https://www.spdfraktion.de/node/4612062/pdf