Wir leben immer noch in einer Wegwerfgesellschaft, in der öfter neu gekauft statt repariert wird. Mit der Umsetzung der  EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren wird künftig der Geldbeutel und die Umwelt geschont. 

Produkte sollen länger genutzt werden, also weniger Wegwerfen – mehr Reparieren. Das fördert die Kreislaufwirtschaft und stärkt die Verbraucher:innen. Mit dem Gesetz gibt es erstmals ein Recht auf Reparatur. Hersteller werden dadurch stärker verpflichtet, Reparaturen werden attraktiver gemacht. 

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin Carmen Wegge erläutert: „Entscheidet man sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur anstelle eines Austausches, verlängert sich künftig die Gewährleistung um ein weiteres Jahr. Das gilt für alle Waren. Für bestimmte Produktgruppen wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke greift darüber hinaus in Zukunft während der üblichen Produktlebensdauer eine Reparaturverpflichtung des Herstellers. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis nicht doch von einer Reparatur abgeschreckt werden, legen wir fest, dass die Preise für Reparatur und Ersatzteile sowie die Reparaturdauer angemessen sein müssen. Diese neuen Regeln schonen sowohl den Geldbeutel als auch die Umwelt.“

Lars Heuer SPD-Samtgemeindebürgermeisterkandidat