Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuer – damit Bildung bezahlbar bleibt
Der Finanzausschuss des Bundestags hat heute (16.10.2024) das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen und damit Rechtssicherheit im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen.
Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:
„Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 hatte das Bundesfinanzministerium weitreichende Änderungen des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen. Obwohl mit diesen Änderungen notwendige Anpassungen an unionsrechtliche Vorgaben und EuGH-Rechtsprechung vorgenommen werden sollten, haben sie große Verunsicherung bei den Betroffenen ausgelöst.
Das betraf zum einen Tanz- und Musikschulen sowie andere Bildungsanbieter, die die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen in Gefahr gesehen haben. Zum anderen haben Kommunen aufgrund der vorgeschlagenen Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für in Zusammenhang mit Sport stehenden Leistungen und dem entsprechenden Entfall des Vorsteuerabzugs Probleme bei der Finanzierung des Baus bzw. der Sanierung von Sportstätten befürchtet.
Wir haben die Bedenken, die aus diesen beiden Bereichen an uns herangetragen worden sind, sehr ernst genommen und deshalb wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf eingefordert.
Konkret haben wir die Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung für in Zusammenhang mit Sport stehenden Leistungen ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen sowie die Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen auf die unionsrechtlich zwingend vorzunehmende Änderungen beschränkt. Insbesondere bleibt das Bescheinigungsverfahren, das sich in der Praxis bewährt hat, erhalten.
So können wir unserem Anspruch gerecht werden, den wir zu Beginn der Gesetzesverhandlungen klar formuliert haben: Mit uns wird es keine Verteuerung von Bildungsleistungen geben. Wenn wir als Sozialdemokrat:innen unser Ziel der Chancengleichheit ernst nehmen, darf der Zugang zu Bildung nicht vom Geldbeutel abhängen – sei es der eigene oder der der Eltern.“