Der Verfassungsschutz darf die AfD Niedersachsen auch weiter als gesichert rechtsextrem einstufen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am (heutigen, 29.10.2026) Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt. Damit scheitert die AfD erneut mit dem Versuch, die nachrichtendienstliche Hochstufung zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ zu beenden.

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Wiard Siebels, begrüßte die neuerliche Entscheidung. „Erneut hat ein unabhängiges Gericht festgestellt, dass die AfD die Menschenwürde missachtet und unsere Demokratie systematisch verächtlich macht. Und wir können die Uhr danach stellen, dass die Rechtsextremisten nach dieser Entscheidung nach dem bekannten Muster auch wieder die zuständigen Gerichte und den Verfassungsschutz verächtlich machen werden. Dies zeigt deutlich, dass diese Partei nicht für unsere Demokratie einsteht, sondern sie mit Füßen tritt. Die AfD Niedersachsen mag sich zuweilen nach außen gemäßigter geben als einige ostdeutsche Verbände, aber intern stehen die Demokratieverächter am Ruder.“

Der verfassungsschutzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Zinke, sieht die Arbeit des Verfassungsschutzes durch den Richterspruch bestätigt. „Der erneute Gerichtsentscheid und die umfangreiche Begründung der Richter stellen klar, dass der Verfassungsschutz mit der Hochstufung richtig liegt. Damit ist der Versuch der Selbstverharmlosung der AfD erneut krachend gescheitert. Die Einschätzung zeigt: Innenministerin Daniela Behrens warnt vollkommen zurecht vor der Gefahr durch die Extremisten. Die AfD will das Fundament unseres Staates untergraben – und kann dies nicht immer verbergen.“

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