Bund und Länder haben sich auf einen „Winterfahrplan“ für die Corona-Regeln geeinigt. Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Weihnachten kann im engeren Familien- und Freundeskreis gefeiert werden.

„Der Corona-Lockdown wird verlängert, die umfassenden Finanzhilfen auch“, so Vizekanzler Olaf Scholz. Die Corona-Beschlüsse im Überblick.

Die Infektionszahlen sind noch immer auf einem beunruhigendem Niveau. Das sieht man an der Auslastung der Krankenhäuser und der Belegung der Intensivbetten. Um Schlimmeres zu verhindern, verlängern Bund und Länder den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember. Ziel ist es, die weiter hohe Zahl von Corona-Neuinfektionen deutlich zu senken.

Von dem erhofften Rückgang der Corona-Infektionen könne trotz deutlich verlangsamter Zunahme der Neuinfektionen noch keine Rede sein, sagte der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans nach dem Bund-Länder-Treffen. „Jetzt den Fuß von der Bremse zu nehmen, wäre sträflich.“ Vielmehr müsse man bei der Hauptansteckungsquelle, der Ansammlung vieler Menschen auf engem Raum, nachlegen. „Das heißt: reduzierte private Kontakte, Verzicht auf ein ausgelassenes Silvester und eine weitergehende Maskenpflicht.“

Kontakte verringern, Infektionen verhindern

Beschlossen wurde, dass der aktuell geltende Teil-Lockdown mit der Schließung unter anderem von Restaurants, Theatern, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen bis zum 20. Dezember verlängert wird. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden auf höchstens fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter diese Regelung. Weihnachten solle aber gefeiert werden können, im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Der SPD-Chef begrüßte die Einigung als „absolut konsequent“. Dass die Bremse des öffentlichen und privaten Lebens keinen Tag länger als nötig angezogen bleibe, sei „ein Gebot der Demokratie und der Wahrung der Bürgerrechte, aber auch der wirtschaftlichen Vernunft.“ Deshalb müsse für die von den Einschränkungen betroffenen Betriebe gelten: „Bei verlängerten Restriktionen und Schließungen muss auch der angemessene wirtschaftliche Ausgleich weiter gewährleistet bleiben“, so Walter-Borjans.

Die Beschlüsse im Überblick

LÄNGERER TEIL-LOCKDOWN

Der Teil-Lockdown mit der Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird bis mindestens 20. Dezember verlängert. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter vermieden werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet - allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.

In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

LÄNGERE FINANZHILFEN

Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden fortgeführt. Für diejenigen, die voraussichtlich über den Jahreswechsel hinaus betroffen sind, werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert.

KONTAKTE VERRINGERN

Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, Kontakte soweit es möglich ist zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Denn Kontakte verringern heißt Infektionen verhindern. Private Zusammenkünfte mit Freundinnen, Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.

MUND-NASEN-SCHUTZ

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebten öffentlichen Orten - welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.

KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER

Familien und enge Freunde können zusammen Weihnachten feiern, am besten nach einigen Tagen freiwilliger Selbstisolation. Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich, und zwar bis zu zehn Personen insgesamt. Ob drinnen oder draußen. Kinder bis 14 Jahre zählen hier nicht mit.

SCHULEN UND KITAS

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen offen bleiben. In Regionen mit vielen Neuinfektionen gilt künftig ab Klasse 7 eine Maskenpflicht auch im Unterricht, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen.

In Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 sollen schulspezifisch Maßnahmen ergriffen werden, namentlich Wechsel- oder Hybridunterricht ab Klassenstufe acht, außer Abschlussklassen. Die Umsetzung obliegt den Ländern.

Positiv getestete Schüler und ihre Mitschülerinnen sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Die Tage am Wochenende zählen mit. Wer dann negativ getestet wird, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, so lange bis der Test negativ ausfällt.

VORGEZOGENE WEIHNACHTSFERIEN

Zum Schutz der älteren Familienmitglieder rufen Bund und Länder dazu auf, vor den Weihnachtstagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. Deshalb wird der Beginn der Weihnachtsferien bundesweit auf den 19. Dezember vorgezogen.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS

Um den Schutz von Risikogruppen wie älteren und kranken Menschen zu verbessern, wird der Einsatz von Corona-Schnelltests weiter ausgedehnt. Ab 1. Dezember gibt es für Pflegebedürftige in Einrichtungen mindestens 30 Schnelltests pro Monat. Je nach Verfügbarkeit solle dieser Anspruch dann schrittweise erhöht werden.

Außerdem wird es für besondere Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Grundausstattung von FFP2-Masken geben – je Person 15 Masken, also eine Maske je Winterwoche.

BETRIEBSFERIEN

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar möglich sind.

BAHNVERKEHR

Wer in der Corona-Krise mit der Bahn fährt, soll sicher sein: Bund und Länder wollen Sitzkapazitäten im Fernverkehr deshalb deutlich erhöhen, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Dazu sollen mehr Züge einzusetzen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden, die „Maskenkontrollen“ weiter verstärkt werden.

SILVESTERFEUERWERK

Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf die Böllerei zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Feuerwerk untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden werden die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen.

Wie es weitergeht

Bis zum 20. Dezember soll sich das Infektionsgeschehen deutlich verbessern, so das Ziel. Bis Anfang Januar dürften „umfassende Beschränkungen“ insbesondere in Gastronomie und Hotels in Kraft bleiben. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder die Lage noch einmal bewerten.

Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und falls wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Maßnahmen lockern können.