Die Einschränkungen seit Dezember zeigen erste Wirkung. Und auch die Impfungen sind gestartet. Aber das reicht noch nicht, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Und mit der Virus-Mutation aus Großbritannien droht eine erneute Zunahme.

Darum gelten die Dezember-Regeln noch weiter bis 14. Februar – und einige kommen noch dazu. Es geht vor allem um mehr Schutz – und um zusätzliche Hilfe für Unternehmen und Soloselbständige.

Bei ihren Beratungen haben Bund und Länder die bisherigen Lockdown-Regeln verlängert. Und einige Schutzmaßnahmen sind dazu gekommen. Denn zwar sinkt langsam die Zahl der Neuinfizierten, insgesamt ist sie aber immer noch deutlich zu hoch. Darum haben sich Bund und Länder auf zusätzliche Schutz-Regeln geeinigt, unter anderem:

  • Pflicht für medizinische Masken (OP, FFP2, KN95) in Bussen, Bahnen und Geschäften.
  • Flächendeckend regelmäßige Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen für Beschäftigte und BesucherInnen.
  • ArbeitgeberInnen sollen allen Beschäftigten, die das wollen und wo es möglich ist, Home-Office anbieten – und medizinische Masken sowie Schnelltests, wenn Arbeit im Betrieb nötig ist.
  • Die Produktion von zusätzlichem Impfstoff wird gefördert.
  • Zusätzliche Unterstützung für die Gesundheitsämter und schnelle Einrichtung von gemeinsamer Software.
  • Der Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht – und es gibt mehr Geld für Unternehmen und Soloselbständige.

Bis zum 14. Februar wollen Bund und Länder ein Konzept erarbeiten, wie sicher und gerecht wieder geöffnet werden kann – die Rückkehr zum gewohnten Leben.

Die neuen Schutzregeln im Einzelnen:

PRIVATE KONTAKTE

Private Treffen sind weiterhin möglich mit allen aus dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es nicht regelmäßig neue Gäste sind – sondern möglichst immer derselbe.

MASKENPFLICHT

Medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken (oder KN95), die besonders gut vor einer Übertragung des Virus schützen, werden Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften.

KITAS UND SCHULEN

Kitas und Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Für Personal mit Kontakt zu den BewohnerInnen gibt es nun eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem sollen die PflegerInnen mehrmals wöchentlich auf das Virus getestet werden – und natürlich auch alle BesucherInnen. Für die Durchführung der Schnelltests werden kurzfristig BundeswehrsoldatInnen und Freiwillige geschult und zur Unterstützung in die Heime geschickt.

KIRCHEN, SYNAGOGEN, MOSCHEEN

Gottesdienste und andere Zusammenkünfte sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, eine medizinische Maske auch am Platz getragen wird – und natürlich kein Gesang stattfindet. Mehr als 10 TeilnehmerInnen müssen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden.

HOMEOFFICE

Unternehmen werden aufgefordert, überall, wo es praktisch geht, den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglich. Wo Arbeit im Betrieb nötig ist, sollen sie ihren MitarbeiterInnen OP- oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen oder Tätigkeiten auf engem Raum vermeiden. Und durch flexible Arbeitszeiten sollen weniger Menschen gleichzeitig in Bussen und Bahnen sitzen.

BUSSE UND BAHNEN

Wenn mehr Menschen im Homeoffice arbeiten, sind Busse und Bahnen nicht mehr so voll und die Mindestabstände können eingehalten werden. Entlastung bringen auch flexible Arbeitszeiten. Zusätzliche sollen aber auch noch mehr Busse oder Bahnen eingesetzt werden überall dort, wo es möglich und nötig ist.

MEHR IMPFSTOFF

Bund und Länder fördern eine zusätzliche Impfstoffproduktion, unter anderem durch schnelle Genehmigungsverfahren, wenn es etwa darum geht, neue Produktionsstätten in Betrieb zu nehmen. Die EU-Kommission soll außerdem in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNTech zügig Klarheit schaffen, wann es wie viel zusätzlichen Impfstoff geben wird.

VIRUS-MUTATION ERKENNEN

Künftig sollen deutlich mehr Genomsequenzdaten erfasst und analysiert werden. Mutationen des Virus werden so schneller erkannt und nötige Maßnahmen können eingeleitet werden.

GESUNDHEITSÄMTER

Damit die Gesundheitsämter möglichst schnell wieder lückenlos Infektionsketten nachvollziehen können, muss die 7-Tage-Inzidenz wieder auf 50 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen sinken. Zusätzlich sollen die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern entlastet werden durch die schnelle Einführung einer gemeinsamen Software. Und Studierende, die in den anstehenden Semesterferien mithelfen wollen, werden gleich auf das neue System geschult.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

Der Zugang zu den Wirtschaftshilfen für Einzelhändler etwa, für Unternehmen und Soloselbständige wird einfacher. Und es gibt noch mehr Geld – die monatlichen Förderbeträge werden angehoben. Auch die Abschlagszahlungen werden schon angehoben und noch im Februar direkt durch den Bund ausgezahlt. Die abschließenden Auszahlungen erfolgen durch die Länder im März.

REISEN

Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland kommt, muss sich unmittelbar bei Einreise oder bis zu 48 Stunden davor auf das Virus testen lassen. Die anschließende 10-tägige Quarantäne kann verkürzt werden, wenn frühestens nach dem 5. Tag ein weiterer negativer Test erfolgt.