Mit dem Krankenhaus-Transparenzgesetz wird es ab dem kommenden Jahr ein Online-Infoportal geben, in dem die Patient:innen alle verfügbaren Krankenhausdaten einsehen können.

Wer eine OP vor sich hat, braucht verlässliche Infos darüber, in welchem Krankenhaus die bestmögliche Behandlung zu erwarten ist. Genau dafür sorgt die Ampel. Mit dem Krankenhaus-Transparenzgesetz wird es ab dem kommenden Jahr ein Online-Infoportal geben, in dem die Patient:innen alle verfügbaren Krankenhausdaten einsehen können – etwa wie oft Eingriffe vorgenommen werden und wie viele Fachärzt:innen und Pflegende in der Klinik arbeiten.

Das Portal enthält auch Informationen darüber, wie oft Eingriffe nicht gut verlaufen sind. Viele dieser Daten werden zwar schon erhoben, sind aber bisher nur schwer einzusehen. Das Gesetz wurde in dieser Woche erstmals im Parlament beraten.

Mit dem Info-Portal wird der erste Teil der Krankenhausreform angepackt, die derzeit vorbereitet wird. In einem zweiten Schritt wird das Krankenhauswesen neu strukturiert. Das Ziel ist dabei, die Qualität der Behandlungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Kliniken nur das anbieten, was sie am besten können. Dazu wurden gemeinsam mit den Ländern 65 Leistungsgruppen definiert.

Qualität statt Quantität

Die Länder, die für die Krankenhausplanung zuständig sind, weisen ihren Krankenhäusern nun bestimmte Leistungsgruppen zu und legen damit fest, welche konkreten Leistungen eine Klinik anbieten darf – also ob sie beispielsweise für Notfall- und Intensivmedizin zuständig ist oder komplizierte OPs durchführen darf. Für jede Leistung gibt es bundeseinheitliche Kriterien, sodass sichergestellt ist, dass Patient:innen unabhängig von der Größe des Krankenhauses die beste Versorgung bekommen.

Um den Krankenhäusern den wirtschaftlichen Druck zu nehmen, wird der Ausstieg dem Hamsterrad der Fallpauschalen vollzogen. Stattdessen erhalten Kliniken Vorhaltepauschalen für die Leistungen, die sie anbieten. So steht künftig Qualität und nicht Quantität im Fokus der medizinischen Versorgung.