Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist wieder gestiegen. Corona-Schutzmaßnahmen sollen diese Dynamik unterbrechen - haben aber auch wirtschaftliche Auswirkungen. Die politischen Beschlüsse im Überblick.

Corona-Maßnahmen

Nach einem moderaten Infektionsgeschehen im Sommer hat die Ausbreitung des Corona-Virus im Herbst wieder erheblich zugenommen – mit einer steilen Kurve nach oben. Auch die Zahl der belegten Intensivbetten hat sich in den letzten Wochen vervielfacht. Immer häufiger kommt es zur dif­fusen Ausbreitung von Corona-Infektionen, ohne dass Infektionsketten eindeutig nachvollziehbar sind. Viele Gesundheitsämter sind an ihrer Kapazitätsgrenze und können Kontakte nicht mehr nachverfolgen. Wenn die­se Dynamik nicht gebrochen wird, stößt unser Gesundheitssystem in kurzer Zeit an die Belastungsgrenze.

Das wirkungsvollste Mittel im Kampf gegen das Virus ist das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Der Umgang unserer Gesellschaft mit der Pan­demie ist in hohem Maße geprägt von Verantwortung und gegenseitiger Rücksichtnahme. Insbesondere ältere Menschen und chronisch Kranke sind auf diese Solidarität angewiesen.

Stärkung des Gesundheitswesens

Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Schaf­fung von 5000 neuen Stellen für Amtsärzte und andere Fachkräfte in den Gesundheitsämtern. Außerdem wurde ein »Zukunftsprogramm Krankenhäuser« für Investitionen in Kliniken beschlossen. Drei Milliarden Euro kommen aus dem Bundeshaushalt, eine Milliarde Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern.

Kontakte reduzieren

Um eine akute Gesundheitsnotlage zu verhindern, müs­sen die sozialen Kontakte erheblich reduziert werden. Nur so lässt sich das Infektionsgeschehen bremsen. Bund und Länder haben zunächst für November verschiede­ne Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus zu dämpfen. Neben Kontaktbeschränkungen gehört dazu auch die vorübergehende Schließung von Freizeiteinrichtungen und Gastronomiebetrieben. Schulen und Kindergärten sollen aber geöffnet bleiben. Auch das Wirtschafts-und Berufsleben soll weiterlaufen.

Rechtssicherheit von Schutzmaßnahmen

Maßnahmen, die Bund und Länder zum Schutz der Gesundheit verordnen, greifen in Grundrechte ein. Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch länger andauern könnte, hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass die Voraussetzungen und Grenzen von grund­rechtseinschränkenden Maßnahmen gesetzlich präzisiert werden. Das schafft Rechtssicherheit und mehr Transparenz. Klar ist, dass solche Maßnahmen immer geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein müssen.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Seit Juni gibt es eine Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie können mit Zuschüssen für betriebliche Fixkosten unterstützt werden, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb wegen der Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten. In der zwei­ten Phase von September bis Dezember 2020 wurde das Programm noch einmal ausgeweitet. Inzwischen steht fest, dass das Programm in einer dritten Phase bis Mitte 2021 verlängert wird. Außerdem soll es spezielle Unterstützungsmaßnahmen vor allem für die Kultur-, Reise-und Veranstaltungsbranche geben. Soloselbständige, die keine anderen Fixkosten geltend machen können, aber auch hohe Umsatzeinbußen haben, erhalten ab Januar eine pauschale »Neustarthilfe« von bis zu 5000 Euro, die auch direkt beantragt werden kann.

Für die Zeit der vorübergehenden Schließun­gen ab Anfang November 2020 wurde darüber hinaus eine außerordentliche Wirtschaftshilfe aufgelegt. Damit werden gezielt Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die von den Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind. Konkret werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Das hilft beispielsweise Restaurants, Kneipen und Hotels, aber auch öffentlichen Einrichtungen wie kommunalen Theatern oder Schwimmbädern.

Kurzarbeitergeld verlängert

Das Kurzarbeitergeld sichert Millionen Arbeitsplätze. Die Sonderregelungen, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurden, werden ins nächste Jahr hinein ver­längert. Auch 2021 gilt: Kurzarbeitergeld kann einfacher und länger in Anspruch genommen werden. Wer länger in Kurzarbeit ist, bekommt mehr Geld.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Schon im Frühjahr hat die Koalition den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe erleichtert. Insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbständige mit hohen Einnahmeausfällen kön­nen einfacher finanzielle Unterstützung vom Staat be­kommen. Diese Regelung wurde jetzt bis Ende März 2021 verlängert.

Die Vermögensprüfung ist dabei weitgehend ausgesetzt. Sie findet nur statt, wenn jemand über mehr als 60.000 Euro Vermögen verfügt, das kurzfristig ver­wertbar ist. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 30.000 Euro. Auch Altersvorsorge­anlagen bleiben unberücksichtigt.

Unterstützung für berufstätige Eltern

Für Eltern, die nicht arbeiten können, weil Kitas oder Schulen schließen müssen, wurde ein Anspruch auf Entschädigung im Infektionsschutzgesetz geschaf­fen. Beide Elternteile können damit unter bestimmten Voraussetzungen jeweils für bis zu zehn Wochen (Allein­erziehende bis zu 20 Wochen) 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten. Die Regelung wurde nun bis Ende März 2021 verlängert. Außerdem wurde der An­spruch auf Fälle erweitert, bei denen sich ein Kind wegen Corona in Quarantäne befindet.

Wenn Kinder krank sind, haben berufstätige Mütter und Väter in bestimmten Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung von ihrer Krankenversicherung. Die Bezugszeit des Kinderkranken­geldes wurde für 2020 für jeden Elternteil von 10 auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende auf 30 Tage).

Akut-Hilfe für pflegende Angehörige

Viele Menschen müssen sich wegen der Corona-Pandemie verstärkt um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Sie erhalten dabei akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, hat bis zum 31.12.2020 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernzu-bleiben. Sie erhalten bis zu 20 Arbeitstage lang Pflege­unterstützungsgeld als Lohnersatz und damit doppelt so lange wie üblich.

Handlungsfähigkeit von Unternehmen und Verbänden

Damit Unternehmen, Vereine und Stiftungen weiterhin beschlussfähig und somit handlungsfähig sind, wurden die vorübergehenden Erleichterungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-und Wohnungs­eigentumsrecht bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Vorbereitungen für Impfungen haben begonnen

Sobald ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zugelassen ist, soll möglichst sofort mit den Impfungen begonnen werden. Verträge über den Bezug des Impfstoffes von Biontech sind geschlossen. Die Kosten trägt der Bundeshaushalt. Mit den Ländern gibt es eine Vereinbarung über den Aufbau von bundesweit 60 Impfzentren, und es ist geklärt, welchen Bevölkerungs-gruppen die Impfungen zuerst angeboten werden. Die Impfungen werden auf jeden Fall freiwillig sein.