Der Deutsche Bundestag hat mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz ein weiteres Instrument zur Sicherung der Energieversorgung auf den Weg gebracht.

Nina Scheer, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die bereits bestehende fossile Energiepreiskrise drastisch verschärft. Es ist nicht auszuschließen, dass im Kontext der ab dem 11. Juli anstehenden Wartungsarbeiten eine weitere Zuspitzung der Lage bevorsteht. Um bestmöglich im Fall ausbleibender Gaslieferungen vorbereitet zu sein und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz auch das Energiesicherungsgesetz erneut überarbeitet.

Damit führen wir weitere Schutzmaßnahmen ein, sowohl für Energieversorger als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Noch bevor Preisanstiege über eine saldierte Preisanpassung oder gar direkt an die Kunden weitergegeben werden können, greift nun eine neue Option zur Stützung von Energieunternehmen der kritischen Infrastruktur. Trotz weiterer Verordnungsermächtigungen stellen wir die Beteiligung des Parlaments sicher.“

Andreas Rimkus, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem EKBG bringen wir Kohle- und Ölverstromung in Stellung, um nötigenfalls Gas in der Stromerzeugung einsparen zu können. Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen der Betrieb von Gaskraftwerken eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Dabei haben wir in den Verhandlungen durchgesetzt, dass insbesondere die KWK-Gaskraftwerke der allgemeinen Versorgung und damit auch die Stadtwerke geschützt bleiben, und nicht mit einer Strafsteuer belegt werden. Somit bleibt die Fernwärmeversorgung sichergestellt und die Kosten werden nicht künstlich in die Höhe getrieben.

Mit dem Entschließungsantrag nehmen wir außerdem die Bundesregierung in die Pflicht, so dass die Eingriffe in die Personalplanung der Kraftwerke, die sich aus dem Gesetz ergeben, nicht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausfallen, weder hinsichtlich des Anpassungsgeldes, noch hinsichtlich von eventuellen Lohnausfällen.

Mit dem Gasspeichergesetz, dem LNG-Beschleunigungsgesetz und dem Energiesicherungsgesetz ist dies nun bereits das vierte Krisengesetz im Bereich der Energieversorgung, von dem wir wünschten, wir würden es nicht benötigen. Aber es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung Handlungsfähigkeit unter Beweis stellt. Die Koalition liefert – auch und gerade in schwierigen Zeiten.“