Bezahlbare Mieten: Das Baulandmobilisierungsgesetz sorgt dafür, dass mehr bezahlbare Wohnungen gebaut und genutzt werden können.

In Deutschland sollen mehr bezahlbare Wohnungen gebaut und genutzt werden können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in wachsenden Städten und Gemeinden.

Die Bundesregierung hat entscheidende Gesetzesänderungen für eine gemeinwohlorientiertere Bodenpolitik und einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Entwurf zum Baulandmodernisierungsgesetz wurde diese Woche vom Bundestag verabschiedet.

„Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz tritt das größte baupolitische Vorhaben der Legislatur tritt in Kraft. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das Gesetz mehr Wohnraum und besseren Schutz vor Verdrängung“, sagt Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

Das Gesetz soll es möglich machen, dass in Deutschland mehr bezahlbare Wohnungen gebaut und genutzt werden können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in den wachsenden Städten und Gemeinden. Um dies möglich zu machen, hat die SPD-Bundestagsfraktion in zahlreichen Gesprächen, in der Baulandkommission und im Koalitionsausschuss gerungen.

In Zukunft wird es wesentlich schwieriger, bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in teure Eigentumswohnungen umzuwandeln. Denn das würde bedeuten, dass die neuen Vermietenden die Miete erhöhen, um die Investitionen auszugleichen. Es kann nicht sein, dass dadurch viele Menschen aus ihren vier Wänden vertrieben werden.

Diese Regelung gilt in Zukunft nicht nur in den Millieuschutzgebieten, sondern generell in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Die Regelung ist – wie die Mietpreisbremse – zunächst befristet bis Ende 2025.

Kommunen können Eigentümer zum Bauen verpflichten

Zudem können Städte und Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten leichter ein Baugebot erlassen. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brachliegen gelassen werden, kann die Stadt den Eigentümer künftig mit Hinweis auf den Wohnungsmangel dazu verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Wenn der Eigentümer nicht bauen möchte, kann die Stadt das Grundstück übernehmen – auch zugunsten einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, die dort bauen will.

Ein sozialeres Bodenrecht

Die SPD-Fraktion begrüßt insbesondere, dass Schritte zu einem sozialeren Bodenrecht gegangen werden: Durch die Stärkung der Kommunen bei den Vorkaufsrechten, der Erleichterung von Baugeboten und dem neuen sektoralen Bebauungsplan können Kommunen auch in Innenstadtbereichen bestimmen, dass ein Mindestanteil an bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen gebaut werden muss.

Mit dem nun vorgelegten Baulandmobilisierungsgesetz wird das Bauplanungsrecht insgesamt deutlich sozialer und Kommunen ein deutlich größeres Instrumentarium für eine nachhaltige Flächenentwicklung an die Hand gegeben.