Zum Fristablauf für die Grundsteuererklärungen am 31. Januar 2023 fordern wir Baden-Württemberg und Bayern dazu auf, die Umsetzung der Grundsteuerreform nicht weiter zu gefährden.

Auch dort muss schnellstmöglich die erforderliche Zahl an Erklärungen vorliegen. Ein Scheitern der allein den Kommunen zustehenden Grundsteuer hätte fatale Folgen: Die kommunale Finanzhoheit, die Planungssicherheit und die kommunale Daseinsvorsorge stehen auf dem Spiel.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher;
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuerreform bis 2025 stehen. Bis zum 31. Januar 2023 waren deswegen alle Steuerpflichtigen zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert. Zum 1. Februar liegen bundesweit 74 Prozent der Erklärungen vor. Spitzenreiter mit fast 90 Prozent sind Hamburg und Sachsen-Anhalt, alle anderen Länder liegen zwischen 74 und 80 Prozent.

Ausgerechnet Bayern und Baden-Württemberg, die angeblich ein einfacheres und ’bürgerfreundlicheres’ Modell für die Grundsteuer gewählt haben, fallen negativ auf. Sie weisen Quoten von unter 70 Prozent auf: Bayern mit 69,62 Prozent und Baden-Württemberg mit 64,85 Prozent. Bayern hat trotz anderweitiger Zusagen gegenüber den anderen Bundesländern im Alleingang die Abgabefrist auf den 30. April verlängert. Das erhöht massiv den Druck auf die Kommunen, die letztlich die Steuerbescheide erstellen müssen. Scheitert die Grundsteuerreform, fehlen den Kommunen über 15 Milliarden Euro im Jahr.

Die schlechten Zahlen aus Bayern und Baden-Württemberg lassen nur einen Schluss zu: Die nur vermeintlich einfachen Grundsteuermodelle haben in Wirklichkeit nicht die Bereitschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern gefördert, die notwendigen Angaben zu machen. Das wertunabhängige Flächenmodell Bayerns für die Grundsteuer wird von den Bürgerinnen und Bürgern als das erkannt, was es ist: ein ungerechtes Modell, weil die Grundsteuer in der Münchner City so hoch ausfällt wie am Stadtrand.“