Was lange währt, wird endlich gut. 666.000 Euro Fördergelder für die Grundsanierung des Asendorfer Dorfgemeinschaftshauses

Vor drei Jahren hatte die Gruppe SPD/Grüne im Gemeinderat Asendorf den Antrag gestellt, das Dorfgemeinschaftshaus grundlegend zu renovieren. Im Bewusstsein, dass das Dorfgemeinschaftshaus für viele Nutzergruppen und das gesellschaftliche Beisammensein von großer Wichtigkeit ist, sollte einem Totalausfall des in die Jahre gekommenen Hauses vorgebeugt werden.

Der Wortlaut des Antrags vom 17.9.2021:

"Die Gruppe SPD - Bündnis ‘90/Die Grünen beantragt, einen Prüfauftrag zu erteilen, um das Dorfgemeinschaftshaus in Asendorf zukunftsfähig zu renovieren und dabei insbesondere

- die Heizung auszutauschen und auf erneuerbare Energien umzustellen,
- das Dorfgemeinschaftshaus zu dämmen,
- das Dach von asbesthaltigem Material zu befreien und neu einzudecken sowie
- das Dach (nach positiver Prüfung durch Statiker) mit einer Photovoltaikanlage
auszustatten."

Als im Jahr 2022 die Information aus dem Büro von der SPD-Bundestragsabgeordneten Svenja Stadler kam, dass das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wiederaufgelegt werden würde, wurde der Antrag erneut gestellt und ein Beschluss im Gemeinderat herbeigeführt, sich an diesem Fördeerprogramm zu beteiligen. Zur Erinnerung: Dank Svenja Stadlers Unterstützung hatte das Waldbad Hanstedt aus diesem Programm bereits rund 1,2 Millionen Euro an Fördergelden erhalten dürfen.

Manfred Lohr für die Gruppe SPD/Grüne im Gemeinderat Asendorf fertigte das umfangreiche Antragsverfahren aus, das Gemeinsdebürgermeister Rainer Mencke auf den Weg brachte. Leider war dem Antrag in diesem Jahr kein Erfolg beschieden.

Und wiederum war es Svenja Stadler, von der die Information kam, dass das Förderprogramm auch 2023 fortgesetzt werden würde. Kurz vor Jahresschluss dann die Enttäuschung: Durch das von CDU/CSU initiierte Verfassungsgerichtsurteil, das die Umwandlung nicht benötigter "Corona-Gelder" in die nachhaltige Transformation der Wirtschaft unterband, kam der Haushalt in Schwierigkeiten, und die Förderprogramme gerieten ins Strocken. Doch wenige Wochen später die Entwarnung: "Das Programm wird ohne Abstriche umgesetzt." Nun begann das Warten - und am 13. März die "Erlösung":


"666.000 Euro für das Dorfgemeinschaftshaus Asendorf"
steht es jetzt groß und deutlich auf Svenja Stadlers Homepage.

"Wir haben es in die zweite Runde geschafft", sagt Manfred Lohr, "und damit einen großen Schritt getan. Jetzt warten wir noch auf den offiziellen Förderbescheid, und dann steht noch viel Arbeit an, denn jetzt geht es ans Eingemachte." Die Umsetzung der umfangreichen Renovierungsarbeiten soll bei "laufendem Geschäft" und mit möglichst wenig Unterbrechung im Zeitraum von drei Jahren erfolgen. Dafür gibt es einen Maßnahmenplan, der auch etatmäßig abgedeckt sein muss. Insgesamt werden für die Maßnahme rund 1,5 Millionen Euro veranschlagt; das Förderprogramm bietet einen Förderanteil des Bundes von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten.

Als Maßnahmen sind vorgesehen:

"- Erneuerung Heizung: Geplant ist der Einbau einer Luft-Wärmepumpe und gegebenenfalls zur Unterstützung bei lang anhaltenden kalten Wintern eine
Pelletheizung. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

- Dämmung: Geplant ist die Dämmung der Außenfassade, der Austausch der Fenster sowie die Dämmung der Hallendecke (Einbau einer Massivdecke).
- Austausch der Leuchten gegen LED-Lampen mit elektronischen Vorschaltgeräten, tageslichtabhängige Steuerung der Hallenbeleuchtung, Präsenzmelder.
- Dach: Geplant ist die Entfernung des Eternitdachs (Asbest) und die Neueindeckung mit Trapez(Blech) in Pfannenoptik (Sandwich-Technik). Verstärkung
der Dachunterkonstruktion für Aufbringung einer Photovoltaikanlage. Erneuerung der Wärmedämmung und Unterdecken.
- Photovoltaik: Der südlich ausgerichtete Teil des Hallendachs soll mit einer Photovoltaikanlage bestückt werden, wenn dies statisch möglich ist –
andernfalls Dachbinder austauschen"

Tatsächlich geht es bei solchen Fördermaßnahmen immer um eine gute Begründung sowie um schnelles Handeln. Aus dem ersten Versuch im Jahr 2022 war die "Blaupause" für die Beantragung in 2023 noch vorhanden - lediglich die Zahlen mussten (nach oben) korrigiert werden. Unsere Begründung war darauf angelegt, möglichst viele der geforderten Kriterein zu erfüllen.

Das liest sich im Förderantrag wie folgt:

"- Unser Dorfgemeinschaftshaus wurde im Jahre 1979/80 errichtet und erfuhr zwischendurch einige kleinere Revitalisierungen; gemessen an den heutigen
Energiestandards ist es jedoch veraltet und mit einem Sanierungsstau behaftet, so dass es grundlegend mit einigen Schwerpunkten renoviert werden
muss, damit wir es nachhaltig noch viele Jahrzehnte nutzen können.


- Das Dorfgemeinschaftshaus wird genutzt durch die Tischtennisabteilung des Sportvereins sowie durch den Sportverein (Fußball) als Umkleide und
Dusche. Darüber hinaus finden tagsüber und abends Turnkurse für die Bevölkerung statt.

- Das Dorfgemeinschaftshaus wird durch die Vereine für Veranstaltungen und als Begegnungsstätte genutzt. Im Obergeschoß befindet sich neben dem
Gemeindebüro auch eine Räumlichkeit für die Landjugend, die dort ihre Besprechungen und Zusammenkünfte durchführt.

- Zurzeit wird im Dorfgemeinschaftshaus noch eine Räumlichkeit als mögliche Kita-Reserve vorgehalten; der Bedarf ist jedoch noch nicht konkretisiert. Bis
Januar 2023 wurde diese Räumlichkeit als Kita genutzt, die durch einen im Januar 2023 fertiggestellten Neubau obsolet wurde. Eine
Sanierungsmaßnahme kann jedoch unschädlich des noch nicht konkrete angemeldeten Bedarfs durchgeführt werden.

- Die geplanten Maßnahmen sind darauf ausgelegt, eine klimaschonende und durch erneuerbare Energien betriebene Heizung ohne Emission von CO2
einzubauen. Darüber hinaus sollen Dämmmaßnahmen zu einer Verringerung des Energiebedarfs führen."


Was noch wichtig war bei der Begründung: Größere Kommunen haben in aller Regel mehr Planungskapazität und können "Schubladenprojekte" planen - Projekte, die warten können und dann bei Bedarf schnell hervorgerholt werden können; kleinere Kommunen haben diese Möglichkeit nicht. Daher musste die Begründung auch diesen für kleinere Kommunen nachteiligen Aspekt berücksichtigen.

Am Ende sind wir froh, dass wir es bis hierher geschafft haben - vor allem dank der Unterstützung durch unsere Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler.