Bund und Länder haben erste, vorsichtige Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Ziel ist, die erreichten Erfolge zum Schutz der Gesundheit nicht zu gefährden und unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Die Beschlüsse im Überblick

  • Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und sich dort nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal einer anderen Person aufzuhalten.

  • Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Menschen weiter verzichten. Das gleiche gilt für überregionale tagestouristische Ausflüge.


  • Ab Montag können zuerst Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen, was etwa der Größe eines mittleren Supermarkts oder eines Schuhladens entspricht. Unabhängig von der Größe können auch Buchhandlungen, Autohäuser und Fahrradläden öffnen. Gastronomiebetriebe bleiben vorerst weiter geschlossen, ausgenommen sind Lieferservices und Betriebe, die Essen anbieten, das nach Hause mitgenommen werden kann. Auch Kneipen, Bars, Clubs, Diskotheken sowie Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben noch geschlossen.

  • Für alle Geschäfte gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

  • Ab dem 4. Mai können auch Friseure unter Auflagen und mit persönlicher Schutzkleidung wieder aufmachen.

  • Zum besseren Schutz wird beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr das Tragen von sogenannten Alltagsmasken empfohlen.


  • Der Schulbetrieb wird vom 4. Mai an schrittweise wieder hochgefahren – zuerst gibt es Unterricht für die Abschlussklassen, die obersten Grundschulklassen und die, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

  • Großveranstaltungen bleiben weiter grundsätzlich untersagt - und zwar bis zum 31. August. Betroffen sind auch Fußballspiele, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Konkrete Regelungen etwa zur Größe der Veranstaltungen treffen die Länder selbst.

  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen können zunächst weiter nicht stattfinden.

  • Die Kontrollen an deutschen Grenzen gelten bis zum 4. Mai weiter.