In monatelangen schwierigen Verhandlungen mit der Union hat sich die SPD-Fraktion für eine zügige und bedingungslose Abschaffung des sogenannten Solardeckels durchgesetzt. Dies hat der Bundestag jetzt beschlossen.

Begrenzung der Solarförderung aufgehoben

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien hat der Bundestag in dieser Woche einen großen Schritt nach vorne beschlossen: Die Deckelung beim Ausbau des Solarstroms fällt weg. Außerdem wird der Bau von Windkraftanlagen erleichtert und das Energierecht für Gebäude vereinheitlicht.

Der Ausbau von Solaranlagen wird nicht mehr länger künstlich begrenzt. Um einen drohenden Förderstopp bei Solaranlagen abzuwenden, hat sich die SPD-Fraktion in monatelangen schwierigen Verhandlungen mit der Union für eine zügige und bedingungslose Abschaffung des sogenannten Solardeckels eingesetzt. Jetzt ist es beschlossene Sache: Der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom fällt zukünftig weg. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom weiterhin der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann.

Um den Ausbau von Windrädern zu erleichtern, wurde die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land beschlossen. Diese soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Die strikte bundesweite 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist damit vom Tisch.

Einheitliches Regelwerk für klimafreundliche Gebäude

Für die energetischen Anforderungen an Gebäude und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden gilt künftig ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk. Dazu werden bestehende Gesetze in einem neuen Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt. Konkret löst das neue Gesetz das bisherige Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ab. Durch die Vereinheitlichung des Rechtsrahmens sollen die Regelungen kohärenter und ihre Anwendung einfacher werden. Das Gebäudeenergiegesetz folgt dabei weiterhin dem Ansatz, einerseits den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren (z.B. durch eine effiziente Anlagentechnik und baulichen Wärmeschutz) und andererseits möglichst viel erneuerbare Energien zu nutzen.

Neben der Vereinheitlichung des Rechtsrahmens sind verschiedene Neuregelungen beschlossen worden, mit denen unter anderem Ergebnisse des Wohngipfels, Vereinbarungen aus dem Klimaschutzprogramm sowie Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. So wird festgelegt, dass die energetischen Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude im Jahr 2023 überprüft werden. Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab dem Jahr 2026 untersagt. Die Möglichkeiten, die energetischen Standards bei Neubauten zu erfüllen, werden flexibilisiert, etwa durch eine bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien. Mit dem sogenannten Modellgebäudeverfahren wird ein alternatives gleichwertiges Nachweisverfahren für Wohngebäude eingeführt, bei dem keine Berechnungen erforderlich sind.

Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein.