„Über viele Jahre hat es in Deutschland unter Führung von CDU/CSU keine Reformen zur nachhaltigen Stärkung der Landwirtschaft gegeben - diese Versäumnisse korrigieren wir jetzt“, so Rolf Mützenich, Vorsitzender SPD-Bundestagsfraktion.“ Mehrere Reformen bilden ein  Gesetzespaket, das die Landwirtschaft stärken soll.  

Wie etwa das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz: Vor mehr als drei Jahren wurde mit dem Gesetz erstmals einen Mindeststandard zum Schutz von Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte geschaffen und zahlreiche unlautere Handelspraktiken verboten. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wurde das Gesetz evaluiert – und nun nachgebessert.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Lieferanten bestimmter Produktgruppen wie Milch, Obst und Gemüse wird dauerhaft erweitert, der bisher befristet war. Aufgrund der Konzentration im Lebensmittelhandel braucht es einen verbesserten Lieferantenschutz.

Um Verstöße noch besser überprüfen und ahnden zu können, wird die Liste unlauterer Handelspraktiken um ein Umgehungsverbot ergänzt. Und es wird dafür gesorgt, dass Verstöße durch Behörden zügiger sanktioniert und Informationen zwischen den Behörden leichter ausgetauscht werden können.

Auf den Weg gebracht haben die Koalitionsfraktionen außerdem Maßnahmen ur steuerlichen Entlastung der Landwirte. Wechselnde Witterungsbedingungen wie beispielsweise Dürreperioden führen immer häufiger zu Gewinneinbußen in der Landwirtschaft. Vor allem kleinere und mittlere land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben damit zu kämpfen, da sie kaum Rücklagen zur Überbrückung von Ernteausfällen besitzen.

Um diese Betriebe in schwierigen Zeiten zu unterstützen, besteht seit 2014 eine steuerliche Gewinnglättung im Einkommensteuergesetz. Da diese Regelung bis 2022 befristet war und die Betriebe immer noch mit schwierigen Witterungsbedingungen zu kämpfen haben, bringen die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetz-entwurf zur Verlängerung der steuerlichen Gewinnglättung in den Bundestag ein.

Der Entwurf sieht vor, die Tarifermäßigung bei der Einkommensteuer bis 2028 zu verlängern.