Schon im Bundestagswahlkampf hat die SPD eine Änderung der Schuldenbremse resp. das Auflegen eines Sondervermögens zur Stärkung der deutschen Wirtschaft gefordert. CDU und CSU haben das strikt abgelehnt - nun die 180-Grad-Wendung der Unionsparteien. Dass auch die Verteidigung weiter - und zwar zusätzlich zu dem beeits bestehenden Sondervermögen - weiter gestärkt werden muss, hat Verteidigungsminister Boris Pistorius immer wieder betont.

Am Dienstag, dem 4. März, haben CDU/CSU und SPD weitreichende Beschlüsse gefasst. Lesen Sie bitte den 7-Punkte-Plan.

"Ergebnis aus den Sondierungsverhandlungen von CDU, CSU und SPD

CDU, CSU und SPD  einigen sich darauf, noch vor  der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages 
folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Die  Verteidigungsausgaben im Einzelplan 14 werden in der Höhe von 1 Prozent des      
    BIP  innerhalb des  Geltungsbereichs der grundgesetzlichen Schuldenbremse abgebildet. 
    Darüber hinaus gehende   Ausgaben für  Verteidigung im Einzelplan 14 werden nicht 
    bei   der Schuldenbremse  angerechnet.              
2. Es wird ein  Sondervermögen Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen geschaffen, das    
    mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro ausgestattet wird und eine Laufzeit von  10  
    Jahren hat. Dieses Sondervermögen soll für Investitionen in die Infrastruktur dienen.  Dies
    umfasst Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Zivil- und Bevölkerungsschutz, Krankenhaus-
    Investitionen, Investitionen in die  Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs-  und
    Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und  Digitalisierung. Davon
    sollen 100 Milliarden Euro den Ländern und Kommunen für die o. g. Bereiche zur
    Verfügung stehen.  
3. Die Schuldenbremse wird  dahingehend konkretisiert, dass den Ländern zukünftig eine
    jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht wird.            
4. Die Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr müssen zügig abfließen. Deshalb
    werden CDU/CSU und SPD noch im ersten halben
5. Jahr nach der Regierungsbildung ein Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die 
    Planungs- und Bundeswehr sowie eine Prioritätenliste mit schnell zu beschaffenden
    Rüstungsgegenständen vorlegen, die die Verteidigungsbereitschaft unseres Landes
    schnell und effizient erhöhen. Die Prioritätenliste wird in enger Abstimmung mit dem
    BMVg entworfen.    
6. Die erforderlichen einfachgesetzlichen Regelungen zu 1, 2 und 3 werden zu Beginn  der
    21. Wahlperiode umgesetzt.          
7. Es wird eine Expertenkommission eingesetzt, die einen Vorschlag für eine Modernisierung
    der Schuldenbremse entwickelt, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung
    unseres Landes ermöglicht. Auf dieser Grundlage wollen wir die Gesetzgebung Ende
    2025 abschließen."