CDU/CSU und SPD haben sich auf ein Ergebnis zur Verteidigungsfähigkeit und Stärkung mder Wirtschaft geeinigt

Schon im Bundestagswahlkampf hat die SPD eine Änderung der Schuldenbremse resp. das Auflegen eines Sondervermögens zur Stärkung der deutschen Wirtschaft gefordert. CDU und CSU haben das strikt abgelehnt - nun die 180-Grad-Wendung der Unionsparteien. Dass auch die Verteidigung weiter - und zwar zusätzlich zu dem beeits bestehenden Sondervermögen - weiter gestärkt werden muss, hat Verteidigungsminister Boris Pistorius immer wieder betont.
Am Dienstag, dem 4. März, haben CDU/CSU und SPD weitreichende Beschlüsse gefasst. Lesen Sie bitte den 7-Punkte-Plan.
"Ergebnis aus den Sondierungsverhandlungen von CDU, CSU und SPD
CDU, CSU und SPD einigen sich darauf, noch vor der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages
folgende Maßnahmen umzusetzen:
1. Die Verteidigungsausgaben im Einzelplan 14 werden in der Höhe von 1 Prozent des
BIP innerhalb des Geltungsbereichs der grundgesetzlichen Schuldenbremse abgebildet.
Darüber hinaus gehende Ausgaben für Verteidigung im Einzelplan 14 werden nicht
bei der Schuldenbremse angerechnet.
2. Es wird ein Sondervermögen Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen geschaffen, das
mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro ausgestattet wird und eine Laufzeit von 10
Jahren hat. Dieses Sondervermögen soll für Investitionen in die Infrastruktur dienen. Dies
umfasst Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Zivil- und Bevölkerungsschutz, Krankenhaus-
Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und
Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung. Davon
sollen 100 Milliarden Euro den Ländern und Kommunen für die o. g. Bereiche zur
Verfügung stehen.
3. Die Schuldenbremse wird dahingehend konkretisiert, dass den Ländern zukünftig eine
jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht wird.
4. Die Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr müssen zügig abfließen. Deshalb
werden CDU/CSU und SPD noch im ersten halben
5. Jahr nach der Regierungsbildung ein Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die
Planungs- und Bundeswehr sowie eine Prioritätenliste mit schnell zu beschaffenden
Rüstungsgegenständen vorlegen, die die Verteidigungsbereitschaft unseres Landes
schnell und effizient erhöhen. Die Prioritätenliste wird in enger Abstimmung mit dem
BMVg entworfen.
6. Die erforderlichen einfachgesetzlichen Regelungen zu 1, 2 und 3 werden zu Beginn der
21. Wahlperiode umgesetzt.
7. Es wird eine Expertenkommission eingesetzt, die einen Vorschlag für eine Modernisierung
der Schuldenbremse entwickelt, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung
unseres Landes ermöglicht. Auf dieser Grundlage wollen wir die Gesetzgebung Ende
2025 abschließen."