Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zum Kern unseres Sozialstaats. Damit die Zusatzbeiträge für die Versicherten nicht immer weiter steigen, hat die Bundesregierung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. 

In einer Onlinekonferenz haben Dagmar Schmidt und Christos Pantazis letzte Woche die GKV-Reform mit Mitgliedern diskutiert. Auch Fragen zur Pflege und psychotherapeutischen Versorgung spielten eine Rolle. Hoer sind die Antworten auf die häufigsten Fragen

Jetzt verhandelt der Bundestag den Entwurf. Unsere SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, dass die Lasten fair verteilt werden. Und sie treibt die notwendigen Strukturreformen voran: bessere Krankenhäuser, stärkere Pflege, mehr Digitalisierung, kürzere Wartezeiten. 

Wir wollen ein Gesundheitssystem, das für alle da ist. Nicht nur für die, die es sich leisten können.

 

Warum braucht es überhaupt eine Reform und was ist unsere Position dabei?

Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich jedoch oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität.

Während die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) derzeit stabil um etwa 5,3–5,6 % pro Jahr steigen, unterstützt durch Zusatzbeiträge in Rekordhöhe von rund 65 Milliarden Euro, entwickeln sich die Ausgaben deutlich dynamischer. Besonders in den vergangenen Jahren zeigt sich eine starke Beschleunigung auf der Ausgabenseite: 2024 lagen die Ausgaben bei +7,8 %, 2025 bei +7,9 % – das sind die höchsten Werte seit drei Jahrzehnten. 

Die Ausgaben bei der GKV steigen ohne Verbesserung bei der Versorgung. 
Über lange Zeit konnten entstehende Defizite vor allem durch steigende Zusatzbeiträge ausgeglichen werden. Dieses Modell stößt jedoch zunehmend an seine Grenzen. Es ist klar: Das System wird kontinuierlich teurer, ohne dass sich die Versorgung automatisch verbessert oder effizienter wird.
Der demografische Wandel erhöht den finanziellen Druck auf die GKV.
Vor diesem Hintergrund sind strukturelle Reformen notwendig, bevor der demografische Wandel die Belastungen weiter erhöht und die Einnahmenseite der GKV langfristig unter Druck gerät. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geht die Bundesregierung nun einen ersten Schritt, um kurzfristig finanzielle Stabilität zu sichern und weitere Beitragssprünge zu begrenzen
Die Zusatzbeiträge für Versicherte sollen mit dem neuen Gesetz stabil gehalten werden.
Für die SPD ist dabei entscheidend: Dieses Gesetz kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung des Systems.
Wir stehen an der Seite der Versicherten, der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten.

Die SPD verfolgt dabei einen klaren Kompass: Wir stehen an der Seite der Versicherten, der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten. Zusätzliche Lasten dürfen nicht einseitig auf die GKV-Versicherten abgewälzt werden. Gleichzeitig verteidigen wir wichtige sozialpolitische Errungenschaften, etwa die bessere Bezahlung in der Pflege. 

Der derzeit kontrovers diskutierte Gesetzentwurf wird bis zur Sommerpause im Bundestag beraten. Nach dem „Struck’schen Gesetz” gilt: Kein Gesetz verlässt das Parlament unverändert, notwendigen Änderungsbedarf werden wir konsequent einbringen. 

Können wir als SPD mit der Reform zufrieden sein? 

In der vergangenen Legislaturperiode wurden bereits zahlreiche notwendige Reformen im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht oder vorbereitet. Unter anderem zu der Krankenhausversorgung, der Pflegekompetenz, der Digitalisierung, der Medizinforschung, der Notfallversorgung und im Apothekenwesen. Durch die vorgezogenen Neuwahlen wurde diese Entwicklung jedoch ausgebremst.
Es ist gut, dass die Bundesregierung diese wichtigen Themen nun aufgreift. Gleichzeitig sehen wir die aktuell bestehende Unwucht zulasten der Versicherten und Patientinnen und Patienten kritisch, diese muss nun korrigiert werden.
Daher ist es positiv zu bewerten, dass die aktuelle Bundesregierung diese Themen nun wieder aufgreift. Das war längst überfällig. Gleichzeitig ist klar:
  • Die Stabilisierung der GKV-Finanzierung darf nicht durch eine überproportionale Belastung von Versicherten, Beschäftigten und Erkrankten erfolgen. Das wäre keine echte Lösung, sondern lediglich eine Verschiebung der Lasten von der Allgemeinheit auf die unmittelbar Betroffenen – mit der Folge wachsender Ungleichheiten und zusätzlicher Belastungen, die insbesondere für Menschen mit kleinen Einkommen kaum zu tragen sind.
  • Neben den Beiträgen werden auch steigende Zuzahlungen und Zugangshürden zur Versorgung zunehmend zu einer existenziellen Frage. Denn sie bedeuten vor allem höhere Ausgaben für diejenigen, die auf Versorgung angewiesen sind. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen in der GKV bereits heute unter anderem Zuzahlungen von 10 % (mindestens 5 €, maximal 10 €) für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel. Hinzu kommen 10 € pro Tag für Krankenhaus- und Reha Aufenthalte (maximal 28 Tage pro Jahr), 10 € je Verordnung sowie 10 % der Kosten für Heilmittel. Diese Belastungen sollen künftig um 50 % steigen – auf mindestens 7,50 € und maximal 15 € pro Zuzahlung.
  • Wenn gleichzeitig künftig nur so viel Geld ausgegeben werden darf, wie eingenommen wird, lässt sich dies in der Praxis vor allem über Mengen- und Preisregulierungen steuern. Steigt der Versorgungsbedarf führt dies zwangsläufig zu einer Verknappung der verfügbaren Leistungen. Die Folge sind längere Wartezeiten und ein zunehmender Ausbau von Selbstzahler-Angeboten.
Vor diesem Hintergrund sehen wir kritisch, dass der Entwurf der Ministerin eine deutliche Unwucht zulasten der Versicherten und Patientinnen und Patienten enthält. Diese Entwicklung müssen und werden wir im parlamentarischen Verfahren bis zur Sommerpause korrigieren. Dafür setzen wir uns als SPD ein.

Wie geht es weiter? 

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 beginnt nun das parlamentarische Verfahren, das bis zur Sommerpause läuft. Dabei werden Kompromisse mit dem Koalitionspartner notwendig sein – zugleich bleiben wir klar an der Seite der Beschäftigten und Versicherten. Unser Leitmotiv lautet dabei: „Nicht die Nerven verlieren, sondern Kurs halten.” 

Darüber hinaus werden wir an den weiteren notwendigen strukturellen Reformen arbeiten – insbesondere an einer besseren Primärversorgung mit Termingarantie, dem Ausbau der Prävention und einer stärkeren Ambulantisierung. Nur so kann eine nachhaltige Verbesserung des Gesundheitssystems erreicht werden.

Welche Belastungen kommen auf die Versicherten zu und wie steht die SPD-Fraktion dazu? 

Der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Entwurf enthält eine Reihe von Belastungen, die aus unserer Sicht in Teilen die Versorgung gefährden und auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnten. Deshalb sehen wir weiterhin deutlichen Korrekturbedarf. Bereits in den Verhandlungen zur Kabinettsvorlage konnten wir einzelne Änderungen erreichen. Für weitere notwendige Anpassungen werden wir uns im parlamentarischen Verfahren einsetzen.
Kürzungen beim Krankengeld haben wir im Kabinett bereits erfolgreich verhindert. Auch bei der Mitversicherung für Familienmitglieder und für gute Bezahlung in der Pflege konnten wir Verbesserungen erreichen. 
Das haben wir bereits erreicht:
  • Die ursprünglich geplante Kürzung des Krankengeldes wurde im Kabinett zurückgenommen. Das Krankengeld bleibt damit in voller Höhe erhalten, auch ohne zeitliche Begrenzung. Die Absicherung im Krankheitsfall wird damit geschützt. Für uns ist klar: Menschen in Krankheit zu belasten oder zu bestrafen, ist keine sozialdemokratische Politik.
  • Bei der sozialen Ausgestaltung der Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern konnten wir Verbesserungen erreichen. Familien müssen geschützt werden. Für Familien mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit Kindern mit Behinderungen, mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt die beitragsfreie Mitversicherung unverändert bestehen. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner außerhalb dieser Gruppen konnte die geplante Beitragserhöhung von 3,5 auf 2,5 Prozent  reduziert werden.
  • Für die Refinanzierung der Löhne in der Pflege konnten wir deutliche Verbesserungen erreichen.

Das sind wichtige Erfolge, die wir bereits erzielt haben, dennoch kämpfen wir weiter.

Wir stehen weiterhin für die Beitragsfreiheit der Mitversicherung. Außerdem setzen wir uns für eine Rücknahme der Absenkung der Zuschüsse für Zahnersatz ein und wollen Zuzahlungen insgesamt begrenzen. Eine Kürzung der erkämpften Zuschüsse für Zahnersatz wollen wir nicht mittragen und es geht aus unserer Sicht auch nicht, dass Kranke zusätzlich zahlen müssen, obwohl sie schon hohe Beiträge geleistet haben. 

Wir stärken die Tarifbindung, begrenzen die Kosten und sichern Übergangslösungen für die Hautkrebsvorsorge bis zur risikoadjustierten Vorsorge.  

Wir wollen im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Regelung finden, die einerseits dem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel einer höheren Tarifbindung gerecht wird, andererseits die Kostendynamik im Blick behält. Zudem wollen wir Wege für Übergangslösungen bei der Hautkrebsvorsorge finden, bis die neuen Regelungen zur risikoadjustierten Vorsorge in Kraft treten – also einer Vorsorge, bei der Art und Häufigkeit der Untersuchungen stärker nach dem individuellen Risiko (z. B. Alter, Vorbelastungen, frühere Befunde) ausgerichtet werden. 

Unsere Leitlinie ist: Die Versicherten haben mit vielen Milliarden ein ineffizientes System mitfinanziert, sie sind bei den Konsolidierungsmaßnahmen nicht erneut als Hauptlastträger dran!