Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Anträge von Martin Sonneborn und seiner Partei gegen die deutsche Zustimmung zum Direktwahlakt 2018 zu verwerfen, stärkt das Europäische Parlament als wirkungsvolle Volksvertretung.

Jörg Nürnberger, zuständiger Berichterstatter;
Axel Schäfer, zuständiger Berichterstatter:

„Der Direktwahlakt 2018 sieht unter anderem die Einführung einer Wahlhürde von zwei Prozent bis maximal fünf Prozent vor, um der Zersplitterung im Europaparlament entgegenzuwirken. Die Versuche von Sonneborn und seinem Prozessbevollmächtigten, daraus eine Verfassungswidrigkeit herbei zu argumentieren, waren so schwach, dass die abweisende Entscheidung in Karlsruhe ohne mündliche Verhandlung gefällt worden ist. Der Bundestag hat bei der Zustimmungsgesetzgebung seine Integrationsverantwortung uneingeschränkt wahrgenommen.

Mit der nun folgenden formalen Zustimmung Deutschlands fehlt nur noch das ‘Ja’ aus Spanien, damit die Arbeitsfähigkeit des Europaparlaments bei der Europawahl 2029 mit einer Mindestschwelle abgesichert werden kann. Die jetzt im Juni anstehende Wahl wird noch unter den bisherigen Bedingungen stattfinden.“