Heizungsgesetz gibt Menschen Klarheit
Am 8. September hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschließend in der 2./3. Lesung beschlossen. Mit dem GEG und der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung wird eine deutschlandweit verbindliche Grundlage für die Wärmewende geschaffen.
Timon Gremmels, zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Klimaschutz und Energie:
„Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden wir dem Klimaschutz gerecht, nehmen den Menschen ihre Sorgen und bilden die unterschiedlichen Lebensrealitäten vor Ort ab. Dafür haben wir im Bundestag intensiv verhandelt, um den Regierungsentwurf zu verbessern.
Dazu gehört eine grundlegende Änderung: Das Heizungsgesetz verbinden wir mit der kommunalen Wärmeplanung. Der Staat geht in Vorleistung: Erst müssen die Kommunen prüfen, wie die Wärmeversorgung vor Ort in Zukunft organisiert werden soll. Danach greifen bei bestehenden Gebäuden alle Regelungen aus dem Heizungsgesetz. So schaffen wir deutlich mehr Planungssicherheit für die Menschen.“
Martin Diedenhofen, zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunales:
„Wir haben nun ein pragmatisches und zielführendes Gesetz, das Planbarkeit, Bezahlbarkeit und Machbarkeit in den Mittelpunkt stellt und so Klimaschutz mit sozialer Verantwortung verbindet. Für Hauseigentümer:innen wird es umfangreiche Förderungen von 30 bis 70 Prozent geben. Wir haben auch dafür gesorgt, dass besondere persönliche Umstände, wie etwa eine Pflegebedürftigkeit, als Härtefall anerkannt werden können.
Um den Lebensrealitäten vor Ort gerecht zu werden, ermöglichen wir alle klimafreundlichen Heizsysteme. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir dafür gesorgt, dass neben Wärmepumpe, Fernwärme und anderen technologischen Optionen nun auch nachhaltige Holzenergie ermöglicht wird. Unabhängig vom Heizsystem gelten für den Umbau und den Netzanschluss großzügige Übergangsfristen.”
Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin im Ausschuss Recht:
„Von der ersten bis zur letzten Minute hatten wir in den parlamentarischen Beratungen auch die Mieter:innen im Blick – immer mit unserem Ziel, sie bei der nötigen Wärmewende vor ungebremst steigenden Kosten zu schützen.
Das ist uns gelungen mit einer einfachen und verständlichen Regel: Für Mieter:innen gilt beim Heizungstausch künftig ein Kostendeckel von 50 Cent pro Quadratmeter – egal, welche Heizung ihr Vermieter zu welchem Preis einbaut. Dieser Deckel wird sogar auf die bereits bestehende Höchstgrenze der Modernisierungsumlage angerechnet. So sind Mieter:innen auch bei zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise bei Fassadendämmung, vor einem starkem Anstieg der Miete sicher. Indexmietverträge haben wir aufgrund der hohen Inflation von Mieterhöhungen durch Modernisierungen ausgenommen.
Unsere Klimaziele zu erreichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Mammutaufgabe, die allen etwas abfordert. Unser Gesetz verteilt die Kosten gerecht zwischen Staat, Eigentümer:innen und Mieter:innen.“