Die Ampel-Koalition beginnt den Umstieg auf das klimafreundliche Heizen. Die SPD-Fraktion wird sicherstellen, dass alle dabei ausreichend unterstützt werden.

Bis 2045 soll in Deutschland klimaneutral geheizt werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt, dass ab 2025 möglichst jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen hohen Preise bei Gas und Öl haben gezeigt, wie notwendig es ist, sich schneller von fossilen Energien unabhängig zu machen und den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Bis zu 50 Prozent Zuschuss

Deswegen wird diese Vorgabe entsprechend der Beschlüsse des Koalitionsausschusses auf 2024 vorgezogen und das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) dahingehend auf eine neue Grundlage gestellt.

Dazu hat das Kabinett am Mittwoch einen Entwurf zur Novellierung beschlossen. Über ein begleitendes Förderprogramm (BEW) soll jede neue klimafreundliche Heizung zu 30 Prozent bezuschusst werden. Einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent soll unter anderem bekommen, wer wenig Einkommen hat.

Pragmatische Übergangsfristen

Der Ausstieg aus dem bisherigen Heizsystem wird schrittweise erfolgen. So wird im GEG geregelt, dass die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für alle Heizungen gilt, die ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaut oder aufgestellt werden, sofern nicht die im Gesetz vorgesehenen Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen greifen.

Wichtig ist, dass das Gesetz keine allgemeine Austauschpflicht vorsieht. Bestehende Gas- und Ölheizungen können weitergenutzt werden. Auch Heizungsreparaturen sind möglich.

Sollte eine Heizung nicht mehr zu reparieren sein, sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsfrist von drei Jahren vor, in der z.B. mit einem Leihgerät weitergeheizt werden kann, um in Ruhe eine passende Heizungslösung vorzubereiten. Ist der Anschluss an Wärmenetze und bei Etagenheizungen geplant, sind weitere pragmatische Übergangsfristen vorgesehen.

Ausgeweitete Härtefallregelung

Für die SPD-Fraktion ist klar: Das Erreichen der Klimaschutzziele ist genauso wenig verhandelbar wie die finanzielle Unterstützung für alle, die sich die Umstellung nicht leisten können. Die Bürger:innen sollen mit einem umfassenden Förderprogramm gezielt unterstützt werden, wo sie die Kosten für eine neue Heizung nicht aus eigener Kraft finanzieren können. Wenn das trotzdem zu teuer wird, soll über eine ausgeweitete Härtefallregelung Ausnahmen ermöglicht werden.

Die Möglichkeiten, zum Heizungstausch hängen stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Die Wahlmöglichkeiten für die Bürger:innen sollen erweitert werden, indem alle Erneuerbaren Technologien als Erfüllungsoption für die Heizungslösung angeboten werden.

Da sich der Austausch einer Heizung auch auf Mieter:innen und auf deren Heizkosten auswirken kann, sind im Gesetzentwurf auch erste Regelungen zum Mieterschutz vorgesehen. Allerdings müssen diese im weiteren parlamentarischen Verfahren nachgeschärft werden.

Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung

Wichtig ist zudem, die Vorgaben des GEG eng mit der kommunalen Wärmemplanung zu verzahnen. Die kommunale Wärmeplanung stellt das Leitinstrument für eine kosteneffiziente und sozialverträgliche Umsetzung der Wärmewende dar und soll ermöglichen, Wärmequellen und -verbrauch intelligent zu verknüpfen.

Der Gesetzentwurf kommt im Mai in den Bundestag, wo die Regelungen, wo nötig, verbessert werden. Die SPD-Fraktion wird insbesondere darauf achten, dass sich alle die Wärmewende auch leisten können.

Die Statements der Expert:innen der SPD-Fraktion:

Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender:

„Hausbesitzer tauschen ihre Heizungen nur, wenn das für sie finanzierbar ist und sie wissen, wie bei ihnen vor Ort künftig klimafreundlich geheizt werden soll: Mit erneuerbarem Strom, Fernwärme oder beispielsweise auch mit Wasserstoff. Dafür brauchen wir eine angemessene Förderung, insbesondere für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen, und eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Wir werden uns die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes deshalb genau anschauen und gründlich beraten.

Bis 2045 wollen wir klimaneutral leben. Die Zeit bis dahin entspricht etwa der Lebensdauer einer Heizungsanlage. Darum müssen wir jetzt die Wärmewende angehen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung jetzt eine Novelle zur Gebäudewärme vorgelegt hat und den Heizungsaustausch entsprechend fördert.“

Verena Hubertz, stellvertretende Vorsitzende:

„Das Förderkonzept zum Heizungsaustausch geht in die richtige Richtung, einen sozial verträglichen Umstieg zu erleichtern. Wir werden uns im Parlament dafür einsetzen, dass der Einstieg in klimaschonenderes Heizen für Bürgerinnen und Bürger bestmöglich sozial abgefedert wird. Es ist immens wichtig, dass wir durch die Förderung insbesondere einkommensschwache Haushalte und Härtefälle gut auffangen. Die vorgesehenen Elemente des Förderprogramms, nämlich die Grundförderung und der Klimabonus sowie zinsvergünstigte Kredite, sind die elementare Grundvoraussetzung dafür.

Die Wärmewende ist eine Generationenfrage, die jetzt vor uns liegt und für alle bezahlbar bleiben muss. Auch beim Mieterschutz muss im parlamentarischen Verfahren noch nachgesteuert werden. Wir werden sicherstellen, dass am Ende nicht die Mieter wegen zusätzlicher Kosten überfordert werden. Die Modernisierungsumlage für Eigentümer gehört für mich klar auf den Prüfstand. Denn mehr Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass sich Menschen das Wohnen perspektivisch nicht mehr leisten können.“

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Mit dem Kabinettsbeschluss wurden bereits Verbesserungen am Gesetzentwurf zugunsten von technologieoffener Anwendung Erneuerbarer Energien vorgenommen. Das Gebäudeenergiegesetz muss für Ermöglichung der beschleunigten Wärmewende und bezahlbare Wärme stehen. Das entspricht auch den Zielsetzungen für das nun anstehende Parlamentarische Verfahren. Je länger Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen fortbestehen, desto unberechenbarer wird für die Menschen bezahlbare Energie. Deswegen brauchen wir den beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien auch im Wärmesektor. Der Umstieg muss auch umsetzbar sein - sowohl finanziell als auch technologisch. Deswegen müssen Erneuerbare Energien in ihrer Breite einsetzbar sein und deswegen müssen bedarfsgerechte Förderungen und Verpflichtungen Hand in Hand gehen.“

Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:

„Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es notwendig, die Maßgaben zur kommunalen Wärmeplanung eng mit den Rahmenbedingungen der Wärmegesetzgebung zu verzahnen. Nur so können wir die Potenziale der Nah- und Fernwärme auch für Wohngebäude in der Breite und regionalen Vielfalt bestmöglich nutzen. Wichtig ist uns, bei der Ausgestaltung die Mieterinnen und Mieter nicht zu überfordern. Auch dies gilt es in der Ausgestaltung aufzugreifen.“