Das Kabinett bringt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf den Weg. Damit bereitet die Bundesregierung den Weg für deutlich mehr Klimaschutz im Wärmebereich.

Dank einer ausgewogenen Förderung und Übergangsfristen droht keine Überforderung. Darauf wird die SPD-Fraktion auch in den anstehenden parlamentarischen Beratungen achten.

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Mit dem Kabinettsbeschluss wurden bereits Verbesserungen am Gesetzentwurf zugunsten von technologieoffener Anwendung Erneuerbarer Energien vorgenommen. Das Gebäudeenergiegesetz muss für Ermöglichung der beschleunigten Wärmewende und bezahlbare Wärme stehen. Das entspricht auch den Zielsetzungen für das nun anstehende Parlamentarische Verfahren. Je länger Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen fortbestehen, desto unberechenbarer wird für die Menschen bezahlbare Energie. Deswegen brauchen wir den beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien auch im Wärmesektor. Der Umstieg muss auch umsetzbar sein - sowohl finanziell als auch technologisch. Deswegen müssen Erneuerbare Energien in ihrer Breite einsetzbar sein und deswegen müssen bedarfsgerechte Förderungen und Verpflichtungen Hand in Hand gehen.“

Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:
„Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es notwendig, die Maßgaben zur kommunalen Wärmeplanung eng mit den Rahmenbedingungen der Wärmegesetzgebung zu verzahnen. Nur so können wir die Potenziale der Nah- und Fernwärme auch für Wohngebäude in der Breite und regionalen Vielfalt bestmöglich nutzen. Wichtig ist uns, bei der Ausgestaltung die Mieterinnen und Mieter nicht zu überfordern. Auch dies gilt es in der Ausgestaltung aufzugreifen.“