Das Bundesklimaschutzgesetz ist 2019 in Kraft getreten und sieht verbindliche Schritte zur CO2-Reduktion vor, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Klimaziele von einigen Sektoren nicht eingehalten werden. Die Ampel hat sich deshalb dazu entschieden, das Klimaschutzgesetz weiterzuentwickeln. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. In dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf beschlossen.

Laut Entwurf muss die Bundesregierung künftig bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode über ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm darlegen, wie sie die nationalen und europäischen Klimaziele erreichen will. Um besser überprüfen zu können, ob Deutschland sich auf dem richtigen Pfad befindet, wird künftig die zu erwartende Emissionsentwicklung bis 2030 betrachtet – anstatt das jeweils zurückliegende Jahr.

Dabei werden die Sektoren nicht mehr einzeln betrachtet, sondern sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen eingeführt. Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Wichtig ist dabei: Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert. Das bedeutet: Es darf keine Tonne CO2 zusätzlich ausgestoßen werden.

In den parlamentarischen Verhandlungen haben sich die Ampelfraktionen überdies darauf geeinigt, die jährlichen EU-Zielvorgaben zur CO2-Reduktion in das Klimaschutzgesetz zu integrieren und damit für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Die Bundesregierung wird überdies den Bundestag künftig über Zielverfehlungen unterrichten und zu möglichen Auswirkungen gegenüber der EU-Kommission Stellung nehmen. Künftig wird auch die Zeit von 2031 bis 2040 in das Monitoring einbezogen und mit einem Nachsteuerungsprozess versehen.

Vorteile der Reform auf einen Blick

  • Klimaziele werden nicht verwässert: Durch die Reform des KSG wird nicht eine Tonne mehr Kohlestoffdioxid ausgestoßen als nach dem bisherigen Gesetz. Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert.
     
  • Verantwortung der einzelnen Sektoren bleibt erhalten: Kein Ressort wird aus seiner Verantwortung entlassen. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien müssen ihren Beitrag leisten, um die Klimaziele zu erfüllen. Zur Bewertung dienen die Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren.
     
  • Mehr wirksamer Klimaschutz: Durch den vorausschauenden Charakter der Reform können wir beim Klimaschutz auf künftige Entwicklungen besser reagieren. Die Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsmengen ermöglicht einen Ausgleich zwischen den Sektoren und stärkt damit die Handlungsfähigkeit und Flexibilität der Bundesregierung bei der Wahl der Maßnahmen. Zugleich wird Klimaschutz dadurch zu einer echten Querschnittsaufgabe innerhalb der Bundesregierung.
     
  • Mehr Transparenz: Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung werden ins das Gesetz integriert.
     
  • Mehr Verbindlichkeit: Bei Verfehlen der EU-Vorgaben wird der Bundestag künftig regelmäßiger einbezogen.
     
  • Mehr Planbarkeit: Monitoring und Auslösemechanismus für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen jetzt auch für die Zeit nach 2030 bis 2040.