Der Landtag hat am (heutigen) Dienstag eine Neuordnung der Landtagswahlkreise in Niedersachsen beschlossen. Die Reform war nötig geworden, weil die Zahl der Wahlberechtigten in einzelnen Wahlkreisen nach einem Urteil des Staatsgerichtshofs von 2024 zu stark vom niedersächsischen Mittel abwich.

Das neue Wahlgesetz sieht vor, dass alle bisherigen 87 Wahlkreise erhalten und im Bereich Weser-Ems aufgrund des Bevölkerungswachstums in der Region drei neue Wahlkreise geschaffen werden. „Die Neueinteilung der Wahlkreise entspricht den Anforderungen des Staatsgerichtshofs, berücksichtigt weitgehend regionale Besonderheiten, ist ausgewogen und vernünftig“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Wiard Siebels.

Scharfe Kritik äußerte Siebels an der CDU. Diese habe für den einzelnen Wahlkreis Aurich gegenüber einer Zeitung einen eigenen Vorschlag angekündigt. Allerdings hatten weder CDU noch AfD einen eigenen Gegenentwurf in den Landtag eingebracht. „Das ist nicht nur peinlich. Sie führen darüber hinaus die Wählerinnen und Wähler in die Irre“, schloss Siebels.