"Was lange währt, wird endlich gut": Die Kita Asendorf hat ihre erste Hürde genommen und befindet sich jetzt auf einem guten Weg.

„Was lange währt, wird endlich gut“, könnte man sagen. Denn es hat einige Jahre gedauert, bis die Pläne für einen Neubau der Kita in Asendorf soweit gereift sind, dass sie jetzt in greifbare Nähe rückt.

Am 30. Januar hat der Samtgemeinderat Hanstedt die Weichen für den nächsten Schritt für den Neubau eines Kindergartens gestellt. Zur Auswahl standen zwei Modelle, zwischen denen der Rat zu entscheiden hatte: eine Ausschreibung als ÖPP-Modell (Öffentlich-Private Partnerschaft) oder in der Form als Generalübernehmer-Konzept. Bei beiden Modellen werden Planung und schlüsselfertige Fertigstellung entweder einzeln oder kombiniert ausgeschrieben; bei ÖPP-Modellen der geplanten Größenordnung muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Der Vorzug eines Generalübernehmermodells besteht darin, dass der Bauherr die Möglichkeit hat, einen eventuell bereits bestehenden Vorentwurf zu nutzen oder einzelne Leistungen detailliert vorzugeben und damit auch Wünsche einfließen zu lassen.

Diese Vorzüge hat der Samtgemeinderat auch gesehen und sich für das Generalübernehmer-Konzept entschieden.

Für die SPD-Samtgemeinderatsfraktion war wichtig, dass die Gemeinde Asendorf und der Gemeinderat die Möglichkeit erhalten, ihre Wünsche einzubringen, dass eventuell die vorhandene planerische Leistung verwendet werden kann und auch die Gelegenheit besteht, lokale Handwerker in die Ausschreibung einzubeziehen.

Nach der Entscheidung des Samtgemeinderats folgt eine Ausschreibung und wird das Verfahren der Baugenehmigung eingeleitet. Der vorgesehene Standort für die neue Kita ist der Sportplatz unterhalb des Tennisplatzes in der Nähe des Dorfgemeinschaftshauses, der im Eigentum der Gemeinde Asendorf ist und von ihr in Erbpacht zur Verfügung gestellt wird. Geplant ist eine „Dreizügigkeit“, das heißt, es wird Platz für drei Kita-Gruppen geschaffen – Platz also für mehr Kinder, insbesondere im Vorgriff auf die kommende gesetzliche Regelung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz.

Wenn die Baugenehmigung vielleicht schon ein halbes Jahr nach Beantragung erteilt werden könnte, könnte ein Generalübernehmer loslegen. Nicht unrealistisch wäre dann eine Bauzeit von einem Jahr, entsprechende Witterung vorausgesetzt, so dass die Kita schon gegen Ende des nächsten Jahres in ihr neues Zuhause einziehen könnte.