Eine gut funktionierende medizinische Versorgung ist besonders im Notfall entscheidend. In den letzten zehn Jahren ist der Druck auf die Rettungsdienste und Notaufnahmen bundesweit zunehmend gestiegen. Das gilt auch für Niedersachsen.

Dr. Thela Wernstedt, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion

„In der letzten Legislaturperiode haben wir uns bereits intensiv mit dem Problem der Notfallversorgung beschäftigt und in einer Enquetekommission zentrale Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die ersten Empfehlungen sind schon umgesetzt, zum Beispiel die flächendeckende Einführung des interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA für eine unkomplizierte Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Rettungsleitstellen und Rettungsdiensten. Auf diesem guten Weg wollen wir nun weitergehen und beispielsweise die Notfalltelefonnummern 116117 und 112 besser miteinander vernetzen.“

Dabei soll ein Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit kommunalen Trägern liegen, führt Wernstedt aus: „Entscheidende Voraussetzungen für eine Entlastung der Notfallversorgung sind mehr Steuerungsmöglichkeiten für Rettungsleitstellen und einheitliche Prozesse über alle Notfallsektoren hinweg. Darüber hinaus müssen die Leitstellen technisch und personell in die Lage versetzt werden, das hohe Aufkommen zu bearbeiten. Wir wollen zudem den Austausch der unterschiedlichen Akteure der Notfallversorgung mit Vertretern der Landesregierung fördern und die bundesweite Krankenhausreform konstruktiv begleiten. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, in welchen Bereichen Veränderungen nötig sind. Dabei wollen wir als Land unterstützen und ermöglichen, Gemeindenotfallsanitäterinnen und -sanitäter flächendeckend einzusetzen. Die Beschäftigten der Notfallversorgung haben das Recht auf gute Bedingungen, unter denen sie ihre Arbeit erfolgreich umsetzen können. Und die Menschen in Niedersachsen haben das Recht auf eine hochwertige und schnelle medizinische Notfallversorgung. Damit beides gelingt, brauchen wir eine stärkere Vernetzung, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement und klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Notfallmedizin.“