Die deutlich erhöhten Wertgrenzen bei öffentlichen Aufträgen schaffen insbesondere für Kommunen, Landesbehörden und Schulen spürbare Entlastungen und mehr Handlungsspielräume.

Christoph Bratmann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die neue Verordnung ist ein pragmatischer Schritt hin zu mehr Effizienz in der öffentlichen Verwaltung. Gerade für kleinere Vergabestellen in den Kommunen bedeutet die Anhebung der Direktvergabegrenze auf 20.000 Euro einen echten Bürokratieabbau. Damit beschleunigen wir Verfahren und geben den Mitarbeitenden vor Ort wieder mehr Zeit für das Wesentliche – nämlich die konkrete Arbeit für die Menschen in Niedersachsen.“

Auch die vereinfachten Vergabeverfahren werden durch die neuen Regelungen spürbar entlastet: Bei Liefer- und Dienstleistungen sind beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nun bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro möglich, bei Bauleistungen gelten neue Obergrenzen von 1.000.000 Euro bzw. 150.000 Euro für freihändige Vergaben.

Kirsikka Lansmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hebt die Bedeutung der Regelungen für den Schulbereich hervor: „Die Erhöhung der Direktvergabeschwelle für Schulen auf 100.000 Euro ist ein starkes Signal. Ob Klassenfahrt, Ganztagsangebot oder Schulveranstaltung – unsere Schulen erhalten damit endlich die Flexibilität, die sie für ihren organisatorischen Alltag brauchen. Lehrkräfte sollen unterrichten und keine Vergabeakten pflegen. Diese Entlastung ist konkret, spürbar und genau das, was Schulen jetzt brauchen.“

Die SPD-Fraktion hatte sich in den parlamentarischen Beratungen konsequent für eine praxisnahe und entlastende Ausgestaltung eingesetzt. Die neue Wertgrenzenverordnung sei ein sichtbares Ergebnis sozialdemokratischer Politik für ein handlungsfähiges, modernes Niedersachsen.