Das Wachstumschancengesetz setzt steuerliche Impulse für Investitionen und Innovationen. Es enthält außerdem wirksame Maßnahmen gegen unfaire Steuervermeidung.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Der Finanzausschuss hat heute [15.11.2023, ML] das Wachstumschancengesetz beschlossen. Mit dem Gesetz setzen wir Impulse für Investitionen und Innovationen.

Wir führen eine Investitionsprämie für Klimaschutzmaßnahmen ein. Unternehmen erhalten unabhängig von ihrer Ertragslage eine Prämie in Höhe von 15 Prozent der Investitionen. Durch eine Anknüpfung an das Energieaudit des Unternehmens wird die Prämie ohne großen bürokratischen Aufwand gewährt.

Durch die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter verbessern wir die Finanzierungsbedingungen für Investitionen und geben dem Wachstum einen effektiven Schub.

Mit einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsbaus. Daneben verbessern wir die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau. Wir verlängern die Abschreibungsdauer von vier auf sechs Jahre. Die maximal förderfähigen Aufwendungen werden auf 4.000 Euro pro Quadratmeter erhöht. Die Baukostenobergrenze der förderfähigen Mietwohngebäude wird auf 5.200 Euro pro Quadratmeter angehoben. Besonders positiv wirkt darüber hinaus, dass die degressive Abschreibung und die Sonderabschreibung kumulativ genutzt werden können.

Die Forschungsprämie wird deutlich ausgebaut. Die förderfähigen Aufwendungen werden von vier Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro verdreifacht. Neben Lohnkosten sind künftig auch Sachanlagen begünstigt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen höheren Fördersatz. Das ist eine echte Unterstützung für Innovationen in der Wirtschaft.

Um die Liquidität von Unternehmen in der Krise zu stärken, verbessern wir die Verlustverrechnungsmöglichkeiten. Dies gilt für den Verlustrücktrag wie auch für den Verlustvortrag. Bei Verlusten, die den Sockelbetrag von einer Million Euro übersteigen, wird der Verlustvortrag nicht mehr auf 60 Prozent, sondern auf 75 Prozent der Gewinne des Verlustvortragsjahres beschränkt. Diese Ausweitung gilt für vier Jahre.

Bei den Gesetzberatungen haben wir uns für die Kommunen eingesetzt. Indem wir den Verlustvortrag weniger stark als zunächst vorgesehen ausbauen, werden die kommunalen Haushalte um knapp 200 Millionen Euro entlastet.“