Es gilt nun, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nur zu respektieren und zu beachten, sondern auch in seiner Tragweite genau zu prüfen. Der Zeitplan der Haushaltsberatungen bleibt davon jedoch unberührt.

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute [15.11.2023, ML] ein grundlegendes Urteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und damit verbundenen Fragen gefällt.

Selbstverständlich wird die Ampel-Koalition dieses Urteil genau beachten und umsetzen. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die unmittelbaren Schlussfolgerungen aus dem Urteil bereits gezogen und die entsprechenden Mittel im KTF zur Sperrung vorgeschlagen hat. Im nächsten Schritt wird nun ein neuer Wirtschaftsplan für den KTF zu erarbeiten sein.

Es ist darüber hinaus auch richtig, dass die Bundesregierung zusammen mit den Regierungsfraktionen im Bundestag nun im Weiteren eine genaue und verantwortungsvolle Prüfung des Urteils und seiner tieferliegenden Folgen vornehmen werden. Ein solches, ebenso klares wie umsichtiges Vorgehen ist der Tragweite des Urteils angemessen und die richtige Richtschnur auch für alle weiteren Schritte.

Zugleich ist klar: Regierung und Koalition bleiben handlungsfähig. Wir werden die Haushaltsberatungen planmäßig fortsetzen und im Deutschen Bundestag abschließen.“