Heute (25.4.2024) wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar.

Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer und zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion:

„Mit dieser Gesetzesverschärfung stellen wir sicher, dass Abgeordnete nicht für den eigenen Geldbeutel, sondern für das Allgemeinwohl arbeiten. Nie wieder dürfen Politiker straffrei bleiben, wenn sie wie bei Maskendeals geschehen ihre Mandatsstellung für eigene Geschäfte ausnutzen. Skandale wie die Masken-Affäre oder die Aserbeidschan-Connection von Unionspolitikern haben gezeigt, dass wir schärfer gegen unzulässige Vorteilsannahmen durch Abgeordnete vorgehen müssen. Abgeordnete werden künftig für alle unzulässigen Geschäfte zum eigenen finanziellen Vorteil während ihres Mandats bestraft werden können.“

Canan Bayram, Obfrau im Rechtsausschuss und zuständige Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Als Ampelkoalition haben wir uns auf einen neuen Schmiergeldparagrafen geeinigt, der in Zukunft jede unzulässige Interessenvertretung und Einflusshandel durch Mandatsträger unter Strafe stellt. Denn wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss. Doch bis jetzt konnten Fälle wie die "Masken-Affäre" nicht bestraft werden. Deswegen ist es elementar, zu zeigen, dass wir als Politiker*innen dieses Verhalten ablehnen."

Stephan Thomae, parlamentarischer Geschäftsführer und zuständiger Berichterstatter der FDP-Fraktion:

„Die sogenannten ‚Maskendeals‘ haben das Ansehen und Vertrauen in die Integrität des Deutschen Bundestages massiv beschädigt. Es ist daher ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass die Ampel-Koalition die aktuelle Rechtslage wirksamer ausgestaltet, damit sich solche Fälle nicht wiederholen. Abgeordnete, die ihr Mandat außerhalb des Parlaments dafür ausgenutzt haben, sich selbst zu bereichern, konnten bislang strafrechtlich nicht belangt werden. Diese Strafbarkeitslücken werden jetzt mit dem neuen Paragraphen 108f StGB geschlossen. Künftig wird es nicht nur strafbar sein, wenn Abgeordnete sich einen Vorteil bei der Ausübung ihres Mandats verschaffen, sondern auch, wenn sie ihre Stellung als Mandatsträger missbrauchen, um außerhalb des Parlamentes Geschäfte zu machen.“