Vorstellung des ersten öffentlichen Lagebildes zu Clankriminalität 2019 in Niedersachsen
Statement des polizeipolitischen Sprechers Karsten Becker zur Vorstellung des ersten öffentlichen Lagebildes zu Clankriminalität 2019:
„Der erste Lagebericht zur Clankriminalität zeigt, dass Niedersachsen diesem Phänomenbereich mit aller Entschiedenheit begegnet. Kriminelle Banden und Clanmitglieder stellen auch in unserem Bundesland eine Bedrohung für die innere Sicherheit und nicht zuletzt für die Integrität unseres Rechtsstaats dar.
Niedersachsen ist Vorreiter in der Bekämpfung von Clankriminalität. Seitdem die SPD im Jahr 2013 die Verantwortung für die innere Sicherheit in Niedersachsen übernommen hat, ist dieser Phänomenbereich in den zentralen Fokus der Sicherheitsorgane gerückt. So wurden die Zentralen Kriminaldirektionen mit der Einrichtung ständiger Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung der Clankriminalität spezifisch gestärkt. Mit dem nun erstmals veröffentlichten Lagebild wird das Phänomen objektiv beschrieben und transparent gemacht. Dies schafft Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und ist eine gute Grundlage für eine ganzheitliche und systematische Bekämpfung der Clan-Kriminalität.
Die 2.630 im Zusammenhang mit Clankriminalität registrierten Ereignisse müssen sowohl auf der politischen Eben als auch operativ durch unsere Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden konsequent bekämpft werden. Dazu müssen die entsprechenden Kapazitäten bei Polizei und Justiz dauerhaft verstärkt werden. Die Regierungsfraktionen haben über die politische Liste im Jahr 2019 bereits entsprechende zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften geschaffen. Schlüsselelement für einen erfolgreichen Kampf gegen die Clans bleibt ein ressortübergreifender ganzheitlicher Ansatz, der neben den klassischen polizeilichen Kompetenzen auch Wirtschafts- und Finanzkontrollen sowie Überprüfungen durch den Zoll und die Gewerbeämter einbezieht, um etwaige Kapitalströme frühzeitig zu identifizieren und auszutrocknen. Neben einer ‚Null-Toleranz‘-Strategie bedarf es aber auch präventiver Elemente, um Clan-Mitgliedern Ausstiegsalternativen aufzeigen zu können.“