Damit bei der Wärmewende alle Planungssicherheit haben, müssen die Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen. Sie zeigt allen auf, welche klimafreundlichen Heizmöglichkeiten es vor Ort geben wird.

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auf fossile Energieträger verzichtet werden. Dabei spielt die Wärmewende eine entscheidende Rolle. Das Heizen in Gebäuden ist für einen großen Teil unserer Treibhausgas-Emissionen verantwortlich, denn hier werden sehr viele fossile Energieträger verbraucht. Das heißt: Ohne Wärmewende im Gebäudesektor wird es keine Klimaneutralität geben.

Dazu hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das am 1.1.2024 in Kraft tritt. Es schreibt ab dann vor, dass in Neubaugebieten neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Bei bestehenden Gebäuden greifen die Regeln für neue Heizungen aber erst, wenn eine sogenannte kommunale Wärmeplanung vorliegt – das Gesetz dazu hat der Bundestag in dieser Woche erstmals beraten.

Denn die kommunale Wärmeplanung wird aufzeigen, welche klimafreundlichen Heizungslösungen in jeder Kommune künftig überhaupt möglich sind. Das Ziel ist, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bürger:innen, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können. Ganz konkret werden die Kommunen finanziell bei der Erstellung von Wärmeplänen unterstützt, in den kleinen Gemeinden für vereinfachte Verfahren gesorgt. Keine Kommune muss die Wärmeplanung alleine stemmen.

Laut Gesetzentwurf werden die Länder verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte beziehungsweise bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen konkrete Wärmepläne zu erstellen. Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Da in einigen Bundesländern bereits Wärmeplanungen existieren, sieht der Entwurf vor, diese anzuerkennen. Außerdem müssen sie erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen.

Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, die beispielsweise mittels Wärmepumpe erfolgen kann. Für die Erstellung der Wärmepläne sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die vorrangig aus Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden.

Neben der Wärmeplanungspflicht legt der Gesetzentwurf das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Dies ergänzt die Vorgabe, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen.