Um die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern, werden höhere und zügigere Investitionen in die Schiene ermöglicht.

Eine moderne, besser ausgebaute Eisenbahninfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für energieeffizienten Verkehr und somit auch wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Die Novelle des Bundeschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), die in dieser Woche beschlossen wurde, soll höhere und zügigere Investitionen in die Schiene ermöglichen, u.a. auch für die ab 2025 geplanten Korridorsanierungen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern, um das wachsende Personen- und Güterverkehrsaufkommen bewältigen zu können.

Konkret können Kosten für einmalig anfallenden Aufwand übernommen werden, außerdem für Unter- und Instandhaltung, für Baumaßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen wie etwa Denkmalschutz, für IT-Leistungen, für nachhaltige oder erweiterte Ersatzinvestitionen (wie das Anpassen von Bahnsteigen) sowie für Folgekosten von Investitionsprogrammen für Barrierefreiheit und Lärmsanierung. Das ist auch eine wichtige Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Errichtung einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte. So kann der Bund in die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur künftig mehrere Milliarden Euro zusätzlich investieren.

Im parlamentarischen Verfahren konnte die SPD-Fraktion weitere wesentliche Punkte erreichen. So werden die Investitionsmöglichkeiten für Lärmschutz, Barrierefreiheit sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der Netzresilienz wie zum Beispiel zusätzliche Weichen oder Überholgleise vereinfacht. In einem Entschließungsantrag wird zudem dargelegt, welche weiteren Maßnahmen, die von der Beschleunigungskommission Schiene gefordert werden, im geplanten Moderne-Schiene-Gesetz umgesetzt werden sollen.