Im Wert von einer Milliarde Euro insgesamt bekommen Beschäftigte in der Pflege einen Bonus ausgezahlt. Das kann aber nur der Auftakt für eine grundsätzliche Stärkung der Pflege sein.

Im Wert von insgesamt einer Milliarde Euro sollen Pflegekräfte einen Pflegebonus erhalten, hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Damit kommt der bereits dritte Bonus zur Anerkennung der besonderen Leistung der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie.

„Der Pflegebonus von einer Milliarde Euro ist ein wichtiges Signal. Damit wertschätzen wir den Pflegeberuf und die Menschen, die ihn ausüben. Und wir anerkennen damit erneut, wie hart die Pflegenden in der Pandemie gearbeitet haben“, sagt Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Besonders die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben Außergewöhnliches geleistet und verdienen dafür eine finanzielle Anerkennung. Im parlamentarischen Verfahren konnte die SPD-Fraktion durchsetzen, dass auch Pflegekräfte, die bei Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, und Mitglieder der DRK-Schwesternschaften den Bonus erhalten werden. Hinzu kommt, dass auch Boni, die tarifvertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei gestellt werden. Zuvor war eine Summe von 3.000 Euro vorgesehen.

Ziel bleiben anständige Löhne durch Tarifbindung

„Wir hätten uns gewünscht, dass die Länder auch den Beschäftigten in der Eingliederungshilfe, für die sie zuständig sind, einen solchen Bonus zahlen. Sie arbeiten ja ebenso hart wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Altenpflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Zumindest konnten wir auf Bundesebene erwirken, dass wenn die Länder oder Arbeitgeber Boni bezahlen, diese steuerfrei sein werden“, so Schmidt.

Klar sei: Der Bonus könne nur der Auftakt einer dringenden grundsätzlichen Stärkung der Pflege sein. „Unser Ziel bleiben anständige Löhne durch Tarifbindung und anständige Arbeitsbedingungen“, so Schmidt.

Auch die Bezahlung von Pflegekräften müsse endlich ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechen, sagte Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion. „Einen Meilenstein dafür erreichen wir im Herbst, wenn die tarifliche Bezahlung zum Standard in der Langzeitpflege wird. Dafür schaffen wir eine Aufwärtsspirale bei der Entlohnung, mit der die Gehälter und pflegetypischen Zulagen in bisher nicht tarifgebundenen Einrichtungen und Diensten für die Beschäftigten deutlich steigen werden“, so Baehrens.

Die Regeln zum Pflegebonus im Überblick:

  • Die finanziellen Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer und Mitglieder von Schwesternschaften profitieren von der Regelung.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegefachkräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus tätig waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
  • Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022 (spätestens bis zum 31. Dezember 2022) einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle am 30. Juni 2022 Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen Bonus.
  • Die Prämienhöhe in der Langzeitpflege ist gestaffelt nach der Nähe zur Versorgung, der Qualifikation und dem Umfang der Tätigkeit. So erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro. Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind. Alle übrigen Beschäftigten erhalten bis zu 190 Euro. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.
  • Die Boni sind steuer- und sozialabgabenfrei. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Juni 2022 in Kraft. Pflegekräfte können mit der Auszahlung des Bonus im vierten Quartal 2022 rechnen.

Entlastung für Krankenhäuser

Außerdem wird den Krankenhäusern finanziell unter die Arme gegriffen. Neben einem erhöhten Pflegeentgeltwert von 200 Euro bis Ende des Jahres werden den Kliniken 98 Prozent der Erlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 garantiert. Zudem wird dafür gesorgt, dass die Liquidität der Krankenhäuser spürbar verbessert wird.