Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen wurde im Finanzausschuss beschlossen. Es beinhaltet zusätzlich eine Steuer- und Abgabenbefreiung für Inflationsausgleichsprämien, die Beschäftigte erhalten.

Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:

„Um die Belastung durch die gestiegenen Gaspreise abzufedern, wird der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz befristet auf sieben Prozent abgesenkt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes wird zudem auf Fernwärme ausgeweitet.

Auf Betreiben der SPD-Fraktion haben wir Kundinnen und Kunden von Wärmeversorgungsunternehmen damit den Empfängerinnen und Empfängern von Gaslieferungen aus dem Erdgasnetz gleichgestellt. So profitieren Millionen weitere Haushalte von der dringend benötigten Entlastungsmaßnahme.“

Außerdem werden Inflationsausgleichsprämien bis 3000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten auszahlen, von Steuern und Abgaben befreit. Diese Steuer- und Abgabenbefreiung für Zahlungen zum Ausgleich der inflationsbedingten Belastungen gilt befristet bis Ende 2024.“