Das Kabinett hat die Einführung des Bürgergeldes beschlossen. Damit wird Hartz IV abgelöst. Mit den neuen Regeln sollen Arbeitslose mehr Respekt und bessere Leistungen erhalten.

Das neue Bürgergeld kommt! Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf dazu beschlossen.

Damit hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für mehr als fünf Millionen Menschen weiterzuentwickeln und auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Die Ziele sind:

  • Mit der Erhöhung der Regelbedarfe die Auswirkungen der aktuellen Preisentwicklung zu berücksichtigen
  • Den Bürgerinnen und Bürgern mehr Respekt und Vertrauen entgegenzubringen
  • Mehr Sicherheit in einem modernen sozialen Sicherungssystem zu verankern
  • mehr Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung und Arbeitsaufnahme zu leisten
  • unnötige Bürokratie abzubauen.

Um einen existenzsichernden Inflationsausgleich zu schaffen, steigen die Regelsätze zum 1.1.2023 um 53 Euro.

Mit der Erhöhung des Freibetrags im Bereich zwischen 520 und 1 000 Euro von 20 auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens steigt der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze.

Das vertrauensvolle Miteinander und die Zusammenarbeit auf Augenhöhe in den Jobcentern sollen mehr im Mittelpunkt stehen.

Gleichzeitig soll die Leistung jedes und jeder Einzelnen mehr Anerkennung finden. Hierzu gehört, dass niemand, der in den Bürgergeldbezug eintritt, sich in den ersten zwei Jahren Sorgen um das Ersparte oder die Wohnung machen muss.

Wichtig ist, dass sich die Menschen in dieser Zeit stärker auf Weiterbildung und Arbeitsuche fokussieren können. Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, damit die Jobcenter sich mehr auf die Unterstützung und Förderung der Aus- und Weiterbildung konzentrieren können. Dafür werden neue Förderleistungen, wie Coaching und Weiterbildungsgeld, eingeführt. Das machen auch die strukturellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt - Digitalisierung und demographischer Wandel - erforderlich.

Den Menschen sollen soziale Teilhabe, langfristige Perspektiven und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden.

Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßt den Kabinettsbeschluss: „Mit dem Bürgergeld geben wir den Menschen einen Vertrauensvorschuss und setzen durch den neuen Kooperationsplan auf ein neues Miteinander. So entsteht auf Basis der individuellen Stärken und Fähigkeiten ein gemeinsamer Plan für eine langfristige und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Damit denken wir den Sozialstaat neu: Nicht mit dem Fokus auf einen möglichen Missbrauch, sondern mit Fokus auf die Menschen, die ihn brauchen. Wir sind mit dem heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf sehr zufrieden und werden ihn jetzt im parlamentarischen Verfahren noch besser machen.“