Durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs werden die Auswirkungen der Inflation abgefedert. Zudem wird das Kindergeld erhöht.

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz den anhaltenden Preissteigerungen etwas entgegensetzen. Die entsprechenden Belastungen der Bürger:innen sollen abgefedert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Effekte der kalten Progression durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 auszugleichen.

Außerdem werden Familien steuerlich gezielt unterstützt, etwa durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat.

Das Entlastungsvolumen beläuft sich in 2023 auf insgesamt mehr als zwölf Milliarden Euro und steigt 2024 auf 18 Milliarden Euro an.
Die Entlastungen sollen ab dem 1. Januar 2023 wirken.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in 1. Lesung vom Bundestag beraten.