Heute (25.10.2023) wurde im Kabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung beschlossen.

Hier sind unter anderem die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz eingeflossen, sowie gesetzliche Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung von Schleusern. Ziel der Regelungen sind mehr und schnellere Rückführungen – insbesondere auch von Straftätern und Gefährdern.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:
„Ein funktionierendes Asylsystem muss klar unterscheiden zwischen wirklich Schutzberechtigten auf der einen und abgelehnten Bewerbern auf der anderen Seite. Dazu gehören als letztes Mittel auch die Rückführungen Ausreisepflichtiger. Dafür bekommen die für Abschiebungen zuständigen Länder nun weitere Instrumentarien an die Hand. So können wir uns um die Integration der tatsächlich Schutzberechtigten kümmern und die Kommunen wirksam entlasten.

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss liegt uns ein umfassendes Paket vor, mit dem Rückführungen vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Wir wollen den Entwurf nun schnell im Bundestag beraten und das parlamentarische Verfahren so zügig wie möglich abschließen.“

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter:
„Das Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl von Abschiebungen, die im letzten Moment scheitern oder die trotz erheblicher Dringlichkeit nicht zustande kommen, zu reduzieren. Dabei steht die Ausweisung von Schleusern, Straftätern und Gefährdern im Fokus, denn bei dieser Personengruppe wiegt das Ausweisungsinteresse besonders schwer. Wir führen weitreichende Maßnahmen zu diesem Zweck ein und geben den Ausländerbehörden mehr Zeit, damit sie die Rückführungen vorbereiten können.

Wir entlasten gleichzeitig die Ausländerbehörden und stärken pragmatisch ihre Arbeitsfähigkeit, unter anderem indem die Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzberechtigte für drei Jahre statt einem Jahr ausgestellt werden.“