In zahlreichen Ländern steht die Demokratie spürbar unter Belastung. Rechts- und Linkspopulismus nehmen zu und damit auch die Angriffe auf demokratische Institutionen und gewählte VolksvertreterInnen – ein Rückschritt in düstere Zeiten, die wir nie mehr erleben wollten.

Am 1. September 1948 traten in Bonn 65 Frauen und Männer – die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ – zusammen. Sie hatten die Aufgabe, aus der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten Lehren zu ziehen und die Grundlage für ein demokratisches Deutschland zu legen. Viel Arbeit war zu leisten, bis am 23. Mai 1949 das Grundgesetz unterzeichnet werden konnte.

Damit diese Arbeit gewürdigt werden kann, hat die SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag gestellt, dass der Landkreis aus Anlass der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 einen jährlich am 23. Mai zu begehenden Gedenktag einführt.


„Die Einführung eines Gedenktages für unsere Verfassung im Landkreis Harburg setzt ein bedeutendes Zeichen für die Demokratie“, sagt die Initiatorin des Antrags, Katharina Moll vom SPD-Vorstand Hanstedt, „denn angesichts der immer häufiger auftretenden Übergriffe von rechts und links müssen wir aufstehen und unsere Demokratie verteidigen. Zeigen wir alle gemeinsam und überparteilich sichtbar unsere demokratische Überzeugung in einem
Demokratie-Bündnis im Landkreis Harburg.“

Ein Gedenktag zur Verfassung stärkt das Bewusstsein für unsere demokratischen Grundwerte und erinnert an ihre Bedeutung für unser Zusammenleben. Die Sichtbarmachung des Jahrestages anhand konkreter, öffentlicher Veranstaltungen soll dabei die Erinnerung an die Verkündung der deutschen Verfassung lebendig halten.

„Die Einbeziehung aller Kommunen und Einrichtungen im Landkreis Harburg soll ein Zeichen setzen zu einem breiten, überparteilichen Bekenntnis zu unserer Demokratie und gegen Rechts- und Linkspopulismus, Extremismus und verfassungsfeindliche Bestrebungen“, sagt Klaus-Dieter Feindt, Geschäftsführer der SPD-Kreistagsfraktion.