Das Bundeskabinett hat heute (3.9.2025) vier verbraucherpolitische Gesetzentwürfe von Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, beschlossen. Damit bringt die Koalition wichtige verbraucherschützende Regelungen auf den Weg, von der Bekämpfung von Greenwashing und manipulativen Designs über die Einführung eines Widerrufsbuttons bis zu Vorgaben für Kreditgeber und den Zugang zu Schuldnerberatung. In den anstehenden parlamentarischen Beratungen wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:

„Diese Koalition verliert keine Zeit. Nach der bereits beschlossenen Verlängerung der Mietpreisbremse hat Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig vier weitere Gesetzentwürfe durchs Kabinett gebracht, die darauf abzielen, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Alltag zu erleichtern. So sorgen wir mit dem verpflichtenden Widerrufsbutton dafür, dass man einen unerwünschten Vertrag schnell wieder loswerden kann. Wir machen klare Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel und Umweltaussagen in der Werbung, damit Menschen, die nachhaltig konsumieren wollen, nicht in die Irre geführt werden. Außerdem verbieten wir bestimmte manipulative Online-Designs, die uns beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen beeinflussen sollen. Mit den Gesetzen setzen wir EU-Vorgaben um. Im parlamentarischen Verfahren werden wir als SPD-Bundestagsfraktion in einzelnen Punkten noch auf Verbesserungen dringen, aber die Richtung stimmt.“

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„Der größte Brocken bei dem vierfachen Gesetzespaket ist die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Damit verbessern wir den Verbraucherschutz beim Abschluss von Kreditverträgen. So fallen künftig auch Kleinkredite unter 200 Euro und sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle in den Anwendungsbereich der Schutzvorschriften. Sie stellen vor allem für junge Menschen oft eine Schuldenfalle dar. Kredite sollen nur vergeben werden dürfen, wenn wahrscheinlich ist, dass sie auch zurückgezahlt werden können. Den Datenschutz stärken wir, indem sensible Daten etwa aus sozialen Netzwerken nicht mehr in die Kreditwürdigkeitsprüfung einfließen dürfen. Außerdem müssen Kreditgeber Verbraucherinnen und Verbraucher fortan frühzeitig an Schuldnerberatungsstellen verweisen, wenn finanzielle Schwierigkeiten drohen. Und schließlich schaffen wir mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz erstmals ein Bundesgesetz für diesen Bereich, der uns als SPD-Fraktion besonders am Herzen liegt. Damit bauen wir auf den Fortschritten auf, die wir in der letzten Wahlperiode erzielt haben. Im weiteren Verfahren setzen wir uns für eine Klarstellung in Bezug auf die Kostenfreiheit der Schuldnerberatung ein. Alle, die Hilfe benötigen, müssen diese kostenlos erhalten. So will es auch der Koalitionsvertrag.“