Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz werden 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen und die Versorgung von Schwangeren verbessert.

Die Corona-Pandemie hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, werden unter anderem 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten und dabei Pflegebedürftige und Angehörige nicht zusätzlich finanziell belasten. Zudem wird die Versorgung von Schwangeren verbessert. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Hebammenstellen und zusätzliche Assistenz in der Geburtshilfe.

Damit die Gesetzliche Krankversicherung (GKV) auch unter Pandemiebedingungen solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie zum Beispiel für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt. Wir haben erreicht, dass dabei die finanzielle Stabilität kleinerer Krankenkassen nicht gefährdet wird

Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021in Kraft treten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege

  • In der vollstationären Altenpflege werden 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen wird dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.
  • Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert

  • Um nach der von der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, erhält die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro.
  • Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.

Kassen mit hohen Rücklagen dürfen weiterhin ihren Zusatzbeitragssatz nicht erhöhen. Wir schaffen allerdings eine notwendige Ausnahmeregelung, um zu verhindern, dass absehbare Beitragssatzsteigerungen zunächst verboten werden und dann im Laufe des Jahres umso stärker ausfallen müssen.

Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren wird ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Zusätzliche Hebammen in Kliniken

Krankenhäuser werden künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu wird ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden.

Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Personal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.