Der Finanzausschuss hat heute das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beschlossen. Damit wird das Transparenzregister umfassender und digitaler gemacht und so der Kampf gegen Geldwäsche gestärkt.

Mit dem Transparenzregister ist es möglich, die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen zu identifizieren. Es sorgt damit für die nötige Transparenz, um illegale Finanzströme aufzudecken.

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Gesetz wird das Transparenzregister zu einem Vollregister aufgewertet. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Register vernetzen und digital nutzbar machen können. So wird die Bekämpfung von Geldwäsche auch auf europäischer Ebene gestärkt.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen zusätzliche Erleichterungen für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen geschaffen. Da auch Vereine im Geschäftsleben auftreten, müssen auch sie sich in das Register eintragen. Vereine werden sich jedoch auch künftig im Regelfall nicht selbst um die Eintragung kümmern müssen, sondern sie werden automatisch eingetragen – über einen Abgleich mit dem Vereinsregister. Zudem haben wir die bereits bestehende Möglichkeit für gemeinnützige Organisationen, sich von den Gebühren für das Transparenzregister befreien zu lassen, deutlich vereinfacht. Ab 2024 ist hierfür kein Antrag mehr nötig, in der Zwischenzeit genügt ein einmaliger stark vereinfachter Antrag.“