Damit alle gut geschützt durch den Winter kommen, hat die Ampel Maßnahmen beschlossen. Die neuen Regelungen im Überblick.

Besonders vulnerable Personen sind weiterhin durch das Corona-Virus gefährdet. Deshalb hat die Ampel-Koalition das Covid-19-Schutzgesetz um Maßnahmen für den Herbst und Winter ergänzt. Diese Regeln werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.

Die Maßnahmen im Überblick:

Bundesweit einheitlich geltende Regelungen:

  • FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr (Ausnahme: Personal und Kinder von 6-14 Jahren: bei ihnen genügt eine medizinische Maske)
  • KEINE Maskenpflicht mehr im Flugverkehr
  • FFP2-Maske und Test sind verpflichtend für den Zugang zu Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen (voll/teilstationär) und vergleichbaren Einrichtungen
  • Wo eine Testpflicht gilt, muss dreimal die Woche ein Test vorgelegt werden
  • FFP2-Maske und Test erforderlich für Personen, die in folgenden Einrichtungen beschäftigt sind:
  • ambulante Pflegedienste, die Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen u.ä. erbringen
  • ambulante Pflegedienste und Unternehmen, die voll- und teilstationär vergleichbare Leistungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen erbringen.
  • FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Begleiter in allen medizinischen Einrichtungen (außer Entbindungseinrichtungen)

Zusätzlich können die Länder optional folgende Maßnahmen in einer ersten Stufe verhängen:

  • Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske im ÖPNV, in öffentlich zugänglichen Innenräumen und in Einrichtungen (Obdachlosenunterkünfte, Asylbewerberheime, etc.)
  • Gastronomie und Sporteinrichtungen (innen): FFP2- oder medizinische Maske (Ausnahmen: Länder können Maskenpflicht bei Testnachweis aussetzen; sie können frisch geimpfte und genesene Personen gleichstellen (3-Monats-Regel).
  • Schulen: Maskenpflicht (medizinische Maske) ab Klasse 5 zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts. Die gleiche Option gibt es für Heime und Ferienlager.
  • Testpflicht an Schulen

In einer zweiten Stufe können die Länder, nur wenn Landesparlamente entscheiden und wenn konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur besteht, optional folgende Maßnahmen verhängen:

  • Veranstaltungen im Außenbereich, wenn Mindestabstand (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann: Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2)
  • Veranstaltungen in öffentlichen Innenräumen: Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2)
  • Hygienekonzepte im Handel und bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen (innen)
  • Eine Abstandsgebot von 1,5 Metern insbesondere in öffentlichen Innenräumen
  • Personenobergrenzen bei Veranstaltungen in öffentlichen Innenräumen

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Die Ampel-Fraktionen haben den bereits sehr guten gemeinsamen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann zur Reform des Infektionsschutzgesetzes in wenigen Punkten nun noch angepasst. Das Verhandlungsergebnis für die nächsten Monate kann sich wirklich sehen lassen: Wir schützen auf der einen Seite die Gesundheit der Menschen, vor allem der verletzlichsten Gruppen, in diesem Land bestmöglich. Auf der anderen Seite halten wir die Grundrechtseingriffe so gering wie möglich. Schulschließungen, Ausgangssperren, Shutdowns wird es nicht mehr geben.

Mit dem Ergebnis ist uns eine ausgesprochen gute gesetzgeberische Balance gelungen, die effektive, zielgenaue und grundrechtsschonende Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus für den Herbst und Winter gewährleistet. Die Länder bekommen wirksame Möglichkeiten und einen rechtssicheren Rahmen an die Hand. Zusammen mit den neu-angepassten Omikron-Impfstoffen ist Deutschland nun sehr gut für die nächsten Monate gerüstet.“

Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Unser Ziel ist und bleibt, die Gesundheit aller Menschen bestmöglich zu schützen. Mit einer umfassenden Maskenpflicht in allen medizinischen Bereichen von Arzt- bis Zahnarztpraxen und zusätzlichen Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen, wie Kliniken, Alten- und Pflegeheimen oder Reha-Einrichtungen, ist uns dies gelungen. Zudem geben wir den Ländern einen Rahmen vor, innerhalb dessen sie auf kommende Wellen in Herbst und Winter angemessen reagieren können.

Mit der Verlängerung des verbesserten Kinderkrankengeldes bis Ende 2023 ist es uns gelungen, dass Eltern sich weiterhin keine Sorgen machen müssen, finanzielle Nöte zu haben, wenn sie ihre Kinder pflegen oder beaufsichtigen müssen. Der Anspruch besteht für Eltern weiterhin für jeweils 30 Tage sowie bei Alleinerziehenden für 60 Tage im Jahr. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches Signal.“