Heute (9.4.2024) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg der Klage des Vereins Klimaseniorinnen aus der Schweiz stattgegeben und in seinem Urteil festgestellt, dass mangelnder Klimaschutz durch die Schweizer Regierung in einigen Punkten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Damit war nicht nur erstmals eine Klimaklage vor dem EGMR erfolgreich. Durch dieses wegweisende Urteil wird deutlich: Klimaschutz ist ein Menschenrecht.

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Die heutigen Entscheidungen verdeutlichen, dass Klimaschutz und Menschenrechte miteinander verbunden sind. Das Unterlassen von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen betrifft existenzielle Menschheitsfragen. Der dringend benötigte beschleunigte Umstieg auf Erneuerbare Energien ist dabei Schlüssel für bezahlbare und überall verfügbare wie klimagerechte Energie.“

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Klimaschutz wieder nach oben auf die Tagesordnung gesetzt. Er macht deutlich, dass ein mangelnder Klimaschutz die Menschenrechte in Frage stellt und deswegen gesteigerter Handlungsbedarf besteht. Es ist jetzt die Aufgabe der Schweiz, aber auch aller Mitgliedsstaaten des Europarats, die eigene Politik zu überprüfen und mehr Klimaschutz auf den Weg zu bringen.“