Die sogenannte Umbauordnung soll in die Niedersächsische Bauordnung integriert werden. Die Novellierung sieht erhebliche Erleichterungen für Baumaßnahmen bei bestehenden Gebäuden vor. 

Frank Henning, baupolitischer Sprecher: „Die angedachten Wohnungsbauten können den Bedarf nicht decken, weswegen Umbauten eine zentrale Säule für den angespannten Wohnungsmarkt darstellen. Des Weiteren werden die nötigen Voraussetzungen geschaffen, um den neuen Gebäudetyp ‚E‘ zu ermöglichen. Somit werden Regelungen vereinfacht und Bauverfahren beschleunigt.“

Bei Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen von älteren Gebäuden stellt sich häufig das Problem, dass bestehende Bauteile nicht den aktuellen bautechnischen Anforderungen entsprechen. Um diesem „Schnittstellenproblem“ zwischen alten und neuen Bauteilen zu begegnen, sind erhebliche Erleichterungen vorgesehen. So soll es in Zukunft nicht mehr – wie heute – zwingend sein, beim Um- und Ausbau den neuesten Standard anzuwenden. Stattdessen werden auch niedrigere Standards künftig ausreichen. Das gilt z. B. für den Schallschutz und den Brandschutz. Insbesondere der Dachgeschossausbau soll so erleichtert werden.

„Die neuen Regelungen sollen insbesondere die Durchführung von Umbaumaßnahmen bei bestehenden Gebäuden erleichtern und damit dazu beitragen, den Erhalt der Bausubstanz zu fördern und den Bau von neuen Gebäuden zu reduzieren. Den Bauherren wird durch die Reduzierung der Kosten ein Anreiz geboten, in bestehende Gebäude zu investieren, anstatt sie abzureißen und neu zu bauen. Dadurch wird nicht nur die Klimabilanz verbessert, sondern auch eine erhebliche Senkung der CO2-Emissionen im Baubereich angestrebt“, so Henning.

Darüber hinaus werden weitere Vereinfachungen und Verbesserungen im Wohnungsbau vorgeschlagen, um den zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Bau-Turbo-Pakt“ umzusetzen. Maßnahmen sind unter anderem die Stärkung des Bestandsschutzes für „Mobile Tiny Houses“ und die vorübergehende Einführung der „Genehmigungsfiktion“ für bestimmte Gebäude und Mobilfunkanlagen. Das bedeutet, dass zukünftig ein Bauantrag nach drei Monaten automatisch als genehmigt gelten soll, womit Bauunternehmen der Baubeginn im Sinne eines effizienten Bürokratieabbaus vereinfacht wird. In anderen Bundesländern erteilte Genehmigungen für einen Gebäudetyp sollen zudem auch in Niedersachsen anerkannt werden.

Für den Neubau sieht die Novelle wichtige Vereinfachungen vor. Bei innovativen Bauvorhaben sollen die Baubehörden künftig Abweichungen von vorhandenen Regelungen zur praktischen Erprobung neuer Bau- und Wohnformen im Wohnungsbau zulassen. Abweichungen sollen nur noch dann abgelehnt werden, wenn sie grundlegenden Anforderungen zuwiderlaufen.

„Durch die Maßnahmen kann schneller mehr Wohnraum geschaffen werden. Mit einer praxisnahen Anpassung der Standards für einen neuen Gebäudetyp, der Wohnqualität mit schnellem Bau verbindet, wird der Wohnungsbau deutlich beschleunigt“, schließt Henning.