Heute wird der Deutsche Bundestag mehrere Verschärfungen im Strafgesetzbuch abschließend beraten. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen schließen wir gezielt bestehende Strafrechtslücken.

Damit können wir Kriminalität effektiver bekämpfen und Bürgerinnen und Bürger besser schützen.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

  • „Um insbesondere Frauen, die von ihren Ex-Partnern attackiert werden, strafrechtlich besser zu schützen, setzen wir die Schwelle für die Strafbarkeit bei Stalking herab. Damit reicht für eine Verurteilung des Täters zukünftig eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Opfers aus. Wir weiten den Straftatbestand zudem aus: Künftig werden etwa die ungewollte Bestellung von Waren, das Ausnutzen von Daten oder Online-Mobbing strafbare Handlungen.
  • Aus Gesprächen mit Aussteigerinnen und Prozess-Aussagen wie im Stuttgarter Paradise-Prozess wissen wir, dass Zwangsprostitution in Deutschland weit verbreitet ist. Mit einem Ausstiegsprogramm von 20 Millionen Euro und einer Verschärfung der Freier-Strafbarkeit gehen wir dagegen vor. Künftig macht sich ein Freier strafbar, wenn er leichtfertig verkennt, dass es sich bei der Prostituierten um eine Zwangsprostituierte handelt – etwa, wenn die Frau Verletzungen aufweist oder offensichtlich gezwungen wird.
  • Gerade von Rechtsradikalen und ihren Hetzkampagnen gehen große Gefahren für unsere Gesellschaft aus. Deshalb stärken wir Bevölkerungsgruppen, die attackiert werden durch einen neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung. Wer durch Schreiben Bevölkerungsgruppen verbal angreift, macht sich künftig strafbar.
  • Gefährlich ist auch das Verbreiten von sogenannten Feindeslisten. Damit beabsichtigen insbesondere Rechtsradikale, die auf den Listen stehenden Bürgerinnen und Bürger Angriffen auszusetzen. Das Verbreiten solcher Feindeslisten ist zukünftig ebenfalls strafbar.
  • Um den Verkauf von Drogen, Kinderpornografie oder Waffen auf illegalen Handelsplattformen wirksam bekämpfen zu können, schaffen wir den Straftatbestand des Betreibens krimineller Handelsplattformen. Damit kann bestraft werden, wer durch das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform dazu beiträgt, dass diese illegalen und für die Opfer so traumatischen Geschäfte betrieben werden können.

Klar ist aber auch, dass mit dem Strafrecht allein nicht mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Deshalb freuen wir uns sehr, dass der Pakt für den Rechtsstaat ein voller Erfolg war: Mit 220 Millionen Euro vom Bund haben die Länder über 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen und besetzt. Das ist gut für die effektive Kriminalitätsbekämpfung. Auch verschärfte Gesetze bringen nur dann mehr Sicherheit, wenn bei Polizei und Justiz ausreichendes Personal vorhanden ist.“