Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (20.20.2023) das bestehende Lobbyregister nachgeschärft. Interessensvertreter müssen künftig noch klarer darstellen, wo und in wessen Auftrag sie Einfluss nehmen wollen und wer sie finanziert.

Dabei gilt für Wohlfahrtsverbände eine Sonderregelung, um die Spendeneinnahmen nicht zu gefährden. Mit den Verschärfungen werden Entscheidungen in Bundestag für die Bürgerinnen und Bürger noch nachvollziehbarer. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die parlamentarischen Abläufe transparent sind.

Johannes Fechner, Sprecher der AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:

„800 Millionen Euro werden jedes Jahr für Lobbyismus in Deutschland ausgegeben. Das verdeutlicht, wie groß die Bestrebungen sind, auf unsere Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Interessensvertretung gehört grundsätzlich zur politischen Meinungsbildung dazu. Entscheidend ist aber, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wer Einfluss genommen hat auf unsere Gesetzgebung oder dies versucht hat.

Um dies noch besser einsehbar zu machen, weiten wir den Anwendungsbereich des Lobbyregisters aus: Künftig müssen Lobbyist:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Damit wird transparenter, wer die jeweilige Lobbyorganisation finanziert. Bei der Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer sich hinter dem ursprünglichen Auftrag verbirgt. Zusätzlich reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Lobbyist:innen, der durch die weitgehende Angabepflicht entsteht.

Ganz wichtig sind zudem die Regelungen für die Wohlfahrtsverbände. Sie haben in beispielsloser Einigkeit darauf gedrungen, die Spendernamen nicht angeben zu müssen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Spenden deutlich zurückgehen. Das haben wir uns wir uns zu Herzen genommen, denn wir wissen um die zentrale gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts und seiner Verbände. Daher müssen künftig nur Spendernamen genannt werden, wenn die Spenden ein Volumen von 10.000 Euro übertreffen und mehr als 10 Prozent des Jahresumsatzes des Verbands ausmachen.

Das Lobbyregister wird durch diese Nachschärfungen nicht nur wirksamer, sondern eines der schärfsten der Welt.“