Mit der Neuregelung des Mietspiegelrechts, die der Bundestag heute abschließend berät, stärkt die Koalition die Rechte der Mieterinnen und Mieter. In Zukunft muss jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen.

Instrumente zum Schutz vor überhöhten Mieten erhalten so eine höhere Wirksamkeit.

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Durch die Reform stärkt die SPD-Fraktion im Bundestag die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Wir erhöhen die Beweiskraft von Mietspiegeln und machen sie rechtssicherer, indem wir ihre Datengrundlage verbessern und die Beweislast in punkto Wissenschaftlichkeit umkehren: Künftig wird davon ausgegangen, dass ein Mietspiegel wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht – bis der Vermieter das Gegenteil beweist. Der unsäglichen Praxis von Vermietern, Mietspiegel vor den Gerichten anzugreifen, um Mieterhöhungen durchsetzen zu können, treten wir damit entschieden entgegen.

Wir sind froh, im Kampf gegen den dramatischen Anstieg der Mieten nun die CDU/CSU-Fraktion zu einem wichtigen Schritt bewegt zu haben. Weitere Maßnahmen, wie die Einführung eines bundesweiten Mietenmoratoriums, die Herabsenkung der Kappungsgrenze und die Verschärfung des Mietwuchers müssen jedoch folgen, um das Wohnen in Deutschland wieder bezahlbar zu machen. Zu diesen Schritten war unser Koalitionspartner leider nicht bereit. Hierfür ist eine politische Mehrheit jenseits der Union erforderlich.“

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat erfolgreich eine Mietspiegelerstellungspflicht für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern durchgesetzt – gegen die CDU/CSU-Fraktion. Der Verhandlungserfolg ist eine wesentliche Verbesserung für Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland. In über 80 der 200 größten deutschen Städte, gibt es derzeit keine gültigen Mietspiegel - darunter Städte wie Würzburg oder Düsseldorf, in denen eigentlich die Mietpreisbremse gilt. Liegt aber kein gültiger Mietspiegel vor, haben Mieterinnen und Mieter kaum Möglichkeiten, die ortsübliche Vergleichsmiete zu erfahren und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Mietpreisbremse ist dann faktisch unwirksam. Das wird sich in Zukunft ändern.“