Um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzubilden, hat der Bundestag einen Nachtragshaushalt 2023 und die Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass Kredite, mit denen der Staat in einer Notsituation die Folgen einer Krise abmildert, bei fortbestehendem Bedarf jedes Jahr neu beschlossen werden müssen.

Um dies im Haushalt 2023 abzubilden und ihn verfassungsfest zu machen, hat der Bundestag in dieser Woche einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr und erneut die Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen.

Die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine beeinträchtigen auch im Jahr 2023 erheblich die staatliche Finanzlage. Auch die Beseitigung der Flutschäden vom Sommer 2021 ist noch nicht erledigt.

Hilfen werden abgesichert

So werden für das laufende Jahr nicht zuletzt die Hilfen für Verbraucher:innen und Unternehmen abgesichert, die zur Bewältigung der Energiekrise ergriffen wurden, aber auch Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal.