Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werden den Ländern passgenaue Schutzmaßnahmen ermöglicht - je nach Infektionsgeschehen und Belastung des Gesundheitssystems.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werden den Ländern passgenaue Schutzmaßnahmen ermöglicht - je nach Infektionsgeschehen und Belastung des Gesundheitssystems.

  • Stand: 17.03.2022

Am 19. März laufen die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen aus. Das heißt, dass die Rechtsgrundlage für Maßnahmen von Bund und Ländern gegen die Verbreitung von COVID-19 endet.

Deshalb hat der Bundestag am Freitag ein überarbeitetes Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Der Grundgedanke dahinter ist: so viel lockern wie möglich, aber schnell reagieren können, wenn nötig. Wenn die Fallzahlen sinken, wenn die Todeszahlen sinken, wenn keine Überlastung des Gesundheitssystems droht – dann können wir auf tiefgreifende Einschränkungen in unserem Alltag verzichten. Aber im Zweifel müssen die Länder passgenaue Schutzmaßnahmen bei Bedarf wieder oder weiter gelten lassen können.

Innerhalb der Koalition war es lediglich möglich, sich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen zu verständigen. Darüber hinaus konnte die SPD-Fraktion jedoch sicherstellen, dass den Ländern mit der Hot-Spot-Regelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt zu begegnen. Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre.

Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz beruht im Wesentlichen auf zwei Säulen:

Basisschutz:

Die Landesregierungen können ohne Parlamentsvorbehalt allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen für Bereiche, in denen besonders schutzbedürftige Gruppen betreut werden oder in denen die Ansteckungsgefahr besonders hoch ist.

Dieser Basisschutz sieht folgende Maßnahmen vor:

- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in
Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber.

- Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs.

- Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas.

- Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen

„Hot-Spot-Regelung“:

Die Länder können nach Zustimmung der Landesparlamente entscheiden, ob sie zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen bei regionalen Ausbrüchen in Kraft setzen. Dazu wurden sogenannte „Hot Spots“ definiert. Dabei handelt es sich um konkret zu benennende Gebietskörperschaften. Diese können je nach Größe des Ausbruchs Landkreise bis hin zu ganzen Ländern sein. Wenn im „Hot Spot“ zum Beispiel neue, gefährliche Virusvarianten auftreten, wenn die Infektionszahlen entsprechend steigen und daher die Krankenhäuser in einer Region oder einem Gebiet zu überlasten drohen, kann die Landesregierung unter anderem mit den folgenden Maßnahmen reagieren:

- Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen; darunter fielen auch Schulen.

- Abstandsgebote von mindestens 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

- Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

- Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten.

Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen.

Die Impfung bleibt zentrale Schutzmaßnahme

Auch wenn das überarbeitete Infektionsschutzgesetz den Ländern die notwendigen Instrumente an die Hand gibt – die zentrale Maßnahme zum Schutz jeder und jedes Einzelnen und der Gemeinschaft bleibt die Impfung. Zusätzlich zu den in mehr als ausreichender Zahl zur Verfügung stehenden mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna können sich die Bürgerinnen und Bürger seit kurzem auch mit dem Impfstoff von Novavax impfen lassen. Er ist aufgrund seines Wirkprinzips eine wirksame Alternative für all jene, die den mRNA-Impfstoffen gegenüber skeptisch sind. Die Impfung ist und bleibt das wirksamste Mittel für ein Ende der Pandemie.