Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die erhöhten Sätze werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um den betroffenen Branchen Planungssicherheit zu geben.

Einige Branchen, wie etwa die Veranstaltungsbranche, sind durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus noch immer stark betroffen. Was die Arbeitnehmer:innen und Unternehmen jetzt brauchen, ist Planungssicherheit. Deshalb verlängert die Ampel-Koalition die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022. Damit steigt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate. Die Mindesterfordernisse für die Gewährung sowie die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes gelten weiterhin (ab dem vierten Monat 70 Prozent bzw. 77 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben; ab dem siebten Monat 80 Prozent bzw. 87 Prozent).